Staatsdefizit

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Ein Staatsdefizit bzw. Haushaltsdefizit entsteht dann, wenn die staatlichen Aufwendungen die Erträge übersteigen. Ein ausgeglichener Haushaltssaldo entsteht dann, wenn die Ausgaben und die Einnahmen gleich hoch sind. Eine weitere mögliche Form ist der Haushaltsüberschuss bzw. Staatsüberschuss, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Die Begrifflichkeiten können für den gesamtstaatlichen Saldo verwendet werden, aber auch für einzelne öffentlich-rechtliche Körperschaften auf Länder- oder Gemeindeebene.

Viele Staaten weisen heute immer wieder Staatsdefizite auf, woraus eine immer weiter steigende weltweite Staatsverschuldung resultiert. Eine Aufnahme eines Kredit um das Haushaltsdefizit auszugleichen, beschränkt sich in Deutschland nach dem Grundgesetz auf die Ausgaben des Staates für Investitionen. Der Begriff Staatsdefizit schließt eine Neuverschuldung mit ein. Mit diesem Begriff wird der Teil des Staatshaushaltes bezeichnet, der über Kredite finanziert ist. Die Neuverschuldung kann man absolut oder als Defizitquote im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt messen.

Im Gegensatz zum Staatsdefizit steht der bereits genannte Haushaltsüberschuss. Der Staat hat hier demnach einen Gewinn erwirtschaftet. Im Normalfall handelt ein Staat jedoch nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung, demnach werden mögliche Überschüsse fast immer als Rücklagen für spätere Ausgaben genutzt. Aufgrund der Problematik der steigenden Staatsverschuldung ist die Höhe des genehmigten Staatdefizites in vielen Ländern durch Rechtsvorschriften geregelt. In Deutschland regelt dies das Grundgesetz, EU-Konvergenzkriterien sowie der Stabilitäts- und Wachstumspakt.