UG (haftungsbeschränkt) gründen: Checkliste
Kostenfreier Businessplan für Gründer
Wer kann eine UG (haftungsbeschränkt) gründen?
Die UG (haftungsbeschränkt) gehört zu den Kapitalgesellschaften. Sie kann bereits von einem Gesellschafter gegründet werden.
Wieviel Kapital benötige ich für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)?
Das Stammkapital zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) beträgt mindestens einen Euro. Du solltest jedoch überlegen, wie dein konkreter Bedarf tatsächlich ist. Eine unzureichende Kapitalausstattung birgt gleichzeitig eine hohe Insolvenzgefahr.
Auch sollte die geringe Kapitalausstattung im Zuge der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) nicht darüber hinwegtäuschen, dass durchaus Kapital gebildet werden muss. Der Gesetzgeber verlangt, dass du 25 Prozent deines Gewinns so lange in eine gesetzliche Rücklage einbringst, bis ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dafür hast du jedoch Zeit, bis du auch tatsächlich Gewinne erwirtschaftest. Die Ansparpflicht ist an keine Frist gebunden.
Alle rechtlichen Fragen zur Gründung der UG (haftungsbeschränkt) sowie zu Gesellschafterpflichten und Haftungsfragen haben wir für dich zusammengefasst.
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) in 7 einfachen Schritten:
1. Firmennamen festlegen
Erster Schritt auf dem Weg zur Gründung eienr UG (haftungsbeschränkt) ist die Wahl eines geeigneten Firmennamens. Dies kann in Form einer Personen-, Sach-, Phantasie- oder Mischbezeichnung erfolgen. Je nachdem, wofür du dich entscheidest, muss dem gewählten Namen immer der Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" beigefügt werden. Sichere dich ab und führe im Vorfeld immer eine Markenrecherche durch, um deinen gewählten Namen zu schützen. Die Rechtsexperten von KTR Legal geben dir Tipps zum Markenschutz.
2. Gesellschaftervertrag aufsetzen
Du willst allein oder im Verbund mit Partnern gründen? In jedem Fall musst du einen Gesellschaftervertrag aufsetzen. Dieser bestimmst den Unternehmenszweck und hält fest, welche Rechte und Pflichten der oder die Gesellschafter erfüllen müssen und in welcher Höhe sie oder er Anteile am Unternehmen hält. Du kannst hierfür ein Musterprotokoll verwenden oder individuelle Gesellschafterverträge aufsetzen. Das Musterprotokoll besteht aus Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste und den Namen des/der Geschäftsführer/s, das anschließend zwingend notariell beurkundet werden muss.
3. Stammkapital festlegen und einzahlen
Die UG (haftungsbeschränkt) kann ab 1 Euro Stammkapital und mehr gegründet werden. Hast du die Höhe deiner Einlage festgelegt, musst du im nächsten Schritt ein Geschäftskonto eröffnen und den Betrag einzahlen. Hebe die Einzahlungsbelege gut auf, sie sind Voraussetzung für den nächsten Schritt der Gründung deiner Unternehmergesellschaft - die notarielle Beglaubigung sämtlicher Unterlagen.
4. Gesellschaftervertrag notariell beglaubigen lassen
Mit dem Gang zum Notar und der Unterschrift des Gesellschaftervertrags durch alle Beteiligten wird deine Gründung der UG (haftungsbeschränkt) rechtskräftig. Aufgrund der geringen Kapitaleinlage sind die Kosten für die Beglaubigung durch den Notar geringer als bei der GmbH und belaufen sich auf etwa 300 bis 400 Euro. Falls ein individueller Gesellschaftervertrag aufgesetzt wird und damit anwaltliche Beratung notwendig ist, belaufen sich die Kosten auf etwa 800 Euro bis 1000 Euro.
5. Anmeldung und Eintragung im Handelsregister
Für die Anmeldung der UG (haftungsbeschränkt) beim elektronischen Handelsregister musst du das beurkundete Musterprotokoll bzw. den Gesellschaftervertrag vorlegen. Die Kosten für die Anmeldung orientieren sich danach, ob ein Musterprotokoll oder ein individueller Gesellschaftervertrag angewendet wurden und ob es sich um einen oder mehrere Gesellschafter handelt zwischen 70 und 160 Euro. Wichtig: Bevor keine Bestätigung des Eintrags im Handelsregister erfolgt ist (in der Regel nach rund einer Woche), solltest du noch keine Verträge für dein im Gründungsprozess befindliches Unternehmen abschließen, sonst haftest du bei Vertragsbrüchen u.U. persönlich. Erst mit erfolgreichem Eintrag ins Handelsregister bist du auf der sicheren Seite.
6. Steuerliche Erfassung und Gewerbeanmeldung
Mit der Anmeldung und Eintragung im Handelsregister ist die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) rechtssicher und du kannst dein Unternehmen bei Finanzamt, Gewerbeamt und anderen Behörden anmelden. Das bedeutet konkret das Ausfüllen eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, die Gewerbeanzeige beim zuständigen Gewerbeamt, die verpflichtende Anmeldung bei IHK oder HWK und die Beantragung einer Betriebsnummer bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit. Je nachdem, welche Berufsgenossenschaft für deine Branche zuständig ist, musst du dich auch hier mit deinem Unternehmen anmelden.
7. Geschäftsbetrieb aufnehmen
Der Gang durch die Institutionen stattet dich aus mit allen notwendigen Formalien, die du im Geschäftsalltag benötigst. Jetzt geht es an die Details und dein Außenbild. Mit deiner neuen Registernummer kannst du deinen Briefkopf, Impressum und alle E-Mail-Signaturen vervollständigen. Sobald du deine Steuernummer vom Finanzamt erhalten hast, kann dann auch das erste Geld fließen.
Finde alle Vorlagen für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt):
Sowohl Gesellschaftsvertrag, als auch Musterprotokoll kannst du rechtssicher mit den Vorlagen zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) aufsetzen. Auf Zandura findest du alle Vorlagen zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt).
Um deinen Geschäftsbetrieb aufzunehmen, stehen dir hier außerdem sämtliche Vorlagen für Arbeitsverträge und Leistungserbringungen für z.B. deine Rechnungslegung zur Verfügung.
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