Unternehmensübernahmen
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Unternehmensübernahmen beinhalten die Erlangung der wirtschaftlichen Kontrolle über ein Unternehmen. Das Unternehmen, welches übernommen hat, kann nun über die Geschäftspolitik bestimmen. In den meisten Fällen der Unternehmensübernahmen handelt es sich um die Form des Unternehmenskaufs, bei dem die mehrheitlichen Anteile an einem anderen Unternehmen erworben werden. Eine andere Variante ist die Fusion, bei der zwei oder mehrere Unternehmen miteinander verschmelzen. Ursprünglich ist damit nur eine rechtliche Verschmelzung gemeint, doch mittlerweile bezeichnet der Begriff auch eine Übernahme unabhängig vom rechtlichen Aspekt.
Werden gänzlich alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens übernommen, bezeichnet man diese Form als Asset Deal. Handelt es sich hier um Grundstücke, werden diese durch eine notarielle Auflassung und eine Eintragung in das Grundbuch übergeben. Bei Unternehmensübernahmen in Form von börsennotierten Aktiengesellschaften greift in Deutschland das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Es sind unter anderem gesetzliche Regelungen zur Stimmrechtsquote getroffen, die festlegt wie hoch der Anteil des Inhabers sein muss, um die Kontrolle über das Unrernehmen zu haben.
Weiterhin ist in dem Gesetz die Technik des Beteiligungserwerbs geregelt. Unterschieden wird dabei grundsätzlich ob die Aktien an der Börse oder außerhalb erworben werden. Der Aufbau einer Beteiligung an der börsennotierten Gesellschaft kann in der Regel nur über einen längerfristigen Zeitraum erfolgen, da die börsentäglich umgesetzten Aktien nur einen sehr geringen Anteil des gesamten Bestandes an Aktien ausmachen. Andere Techniken bei dieser Form von Unternehmensübernahmen können Individualvereinbarungen mit den derzeitigen Aktionären sein oder die Sichtung eines öffentlichen Angebots.