Versicherungsnehmer
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Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsschutz aus einem Versicherungsvertrag inne. Die andere Partei stellt der Versicherer dar, der einen Versicherungsschutz bietet. Als Versicherungsnehmer kann eine juristische als auch eine natürliche Person fungieren. In der Vereinbarung der Vertragsinhalte sind beide Vertragsparteien relativ frei. Gewisse Grenzen sind durch das Versicherungsvertragsgesetz festgesetzt.
Da die Versicherung meist einen Risikoausgleich zwischen sehr vielen gleichartigen Risiken schaffen muss, bestimmt meist der Versicherer einen Großteil der Vertragsbestimmungen. Die Verträge müssen daher vom Versicherer weitgehend gleichartig für alle Versicherungsnehmer ausgestaltet sein. Der Versicherte ist dazu verpflichtet, die vereinbarten Beiträge zu zahlen und berechtigt die Versicherungsleistungen zu erhalten und eine Kündigung auszusprechen bzw. Vertragsänderungen vorzunehmen, da diese Rechte im Vertrag eingeräumt werden.
Der Versicherungsnehmer hat ebenfalls die Möglichkeit, eine andere bezugsberechtigte Person als sich selbst für die Leistung zu bestimmen bzw. den Vertrag abzutreten oder zu beleihen. Wirksam ist dies allerdings nur, wenn der Versicherer im Vorfeld darüber informiert wurde. Sind eventuell Gefahren anderer Personen mit versichert, können im Vertrag auch Bestimmungen getroffen werden, die von den betreffenden Dritten einzuhalten sind.