Versicherungsteuer
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Im Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist die Versicherungsteuer eine sog. Verkehrsteuer. Besteuert werden dabei Prämien- bzw. Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen. Von der Versicherungsteuer ausgenommen sind Versicherungsarten wie Beiträge zu gesetzlichen und privaten Lebens- und Krankenversicherungen, ebenso Beiträge zu privaten Arbeitslosenversicherungen sowie Versicherungen mit Versicherungssummen mit bis zu 4000 €.
Da es sich bei der Versicherungsteuer um eine Bundessteuer handelt, wird sie durch die Bundesländer erhoben. Sie wird direkt von den Versicherungsunternehmen über die Beitragszahlung der Versicherungsnehmer vereinnahmt. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Versicherungsteuer ist die Jahresprämie bzw. der Jahresbeitrag. Ausnahme davon ist die Hagelversicherung, hier ist die Versicherungssumme die Bemessungsgrundlage.
Die erstmalige Einführung einer Versicherungsteuer in Deutschland fand im Jahre 1937 statt und betrug 5 %. Im Rahmen des Solidaritätsgesetzes 1989 wurde die Steuer dann auf 10 % später sogar auf 12 % erhöht. 2001 erfolgt eine weitere Anhebung auf 16 % zur Absicherung der Finanzierung für Terrorbekämpfung infolge des 11. Septembers. Die letzte Anhebung der Versichererungsteuer auf 19 % erklärt sich durch die Anhebung der MwSt in Deutschland 2007.