Vorzugsaktie
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Die Vorzugsaktie besitzt die Eigenschaft ein Recht auf eine bevorzugte oder höhere Ausschüttung der Dividende zu haben. Auch bei der Auflösung eines Geschäfts, wenn keine erfolgreiche Umsetzung des Businessplan möglich war, wird die Vorzugsaktie vorrangig behandelt, was bedeutet, dass sie einen höheren Restwert behält. Nach dem deutschen Aktiengesetz kann das Grundkapital bis zur Hälfte aus Vorzugsaktien bestehen, die nicht mit Stimmrechten ausgestattet sind.
Zusammen mit den summierten Nennwerten der ausgegebenen Stammaktien ergeben die Summe der ausgegebenen Vorzugsaktien das Grundkapital der Aktiengesellschaft. Die Stammaktie ist das Gegenteil zur Vorzugsaktie, denn sie besitzt Stimmrechte und muss bei Dividenden nicht bevorzugt behandelt werden. Vorzugsaktien können jedoch auch in Stammaktien umgewandelt werden. Dies muss jedoch von der Hauptversammlung einer AG genehmigt werden.
Nach der Genehmigung ist noch eine Zustimmung der Vorzugsaktionäre erforderlich. Sie erhalten das Angebot, unter Zahlung einer Umwandlungsprämie ihre Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien zu tauschen. So wird von den Unternehmen oft verfahren, wenn ein geringer Anteil an Vorzugsaktien mit niedriger Liquidität gehandelt wird und diese Gattung der Aktien komplett vom Markt genommen werden soll. Die Umwandlung stellt eine indirekte Kapitalerhöhung dar, da dem Unternehmen liquide Mittel zufließen.