Wachstumsbeschleunigungsgesetz

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Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde als Bundesgesetz im Dezember 2009 verabschiedet. Es handelte sich hierbei um die Umsetzung von steuerlichen Sofortmaßnahmen aufgrund der im Jahre 2007 begonnenen Wirtschaftskrise. Das Gesetz wurde durch die Bundesregierung damit begründet, dass das eingebrochene Wirtschaftswachstum schnellstmöglich durch eine Steuerpolitik als Wachstumspolitik überstanden werden soll.

Inhalte des Gesetzes sind unter anderem die Anhebung der Steuerfreibeträge für Kinder sowie die Besserstellung von Geschwistern und Kindern von Geschwistern in Erbschaftsfällen, in dem die Erbschaftsteuer für diese Personengruppe sinkt. Weiterhin ermöglicht das Gesetz eine sofortige Abschreibung von Wirtschaftsgütern bis zu einem Wert von 410 Euro und die Betreiber von Pensionen, Gasthöfen, Hotels müssen bei kurzfristigen Übernachtungen ohne Früstück bzw. ohne nicht der Beherbergung dienenden Leistungen, nur noch eine Umsatzsteuer von 7 % entrichten.

Weiterhin wird mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Schärfe der Unternehmenssteuerreform gemildert, indem die Unternehmen größere Verluste steuermindernd geltend machen können. Mit dem Gesetz wird auch der Ausbau von erneuerbaren Energien unterstützt und es wurde gleichzeitig die Förderung von Biokraftstoffen nicht wie geplant herabgesetzt.