Wachstumschancengesetz: Deutschlands Aufstieg?
Passgenaue Fördermittel, Zuschüsse & Darlehen
Wachstumschancengesetz: das steckt drin
Mit dem neuen Wachstumschancengesetz gibt die Bundesregierung Anstöße für gesteigertes Wachstum und legt den Grundstein für Investitionen, vor allem für kleine und mittelständische Betriebe. Das Wachstumschancengesetz optimiert die steuerlichen Konditionen, wodurch auch die wirtschaftlichen und standortpolitischen Bedingungen in Deutschland für Investitionen verbessert werden sollen.
Anlässlich der Klausurtagung der Bundesregierung auf Schloss Meseberg wurde der Entwurf des Wachstumschancengesetzes am Mittwoch beschlossen.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
- Investitionsprämie: Durch das Wachstumschancengesetz wird die Bundesregierung eine Prämie für Investitionen einführen, die Betrieben dabei hilft, klimafreundlicher zu agieren.
- Superabschreibungen: Um den Wohnungsbau zu fördern und die Bauindustrie zu unterstützen, wird eine degressive Abschreibung für Wohnbauten zeitlich begrenzt eingeführt. Auch wird die degressive Abschreibung für mobile Wirtschaftsgüter temporär wiederbelebt und die steuerliche Förderung von Forschung ausgebaut.
- Steuerliche Vergünstigungen: Sowohl der steuerliche Verlustabzug als auch die Direktabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern werden optimiert. Anpassungen bei der Thesaurierungsbegünstigung und die Möglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung werden reizvoller gestaltet.
- Bürokratieabbau: Das Wachstumschancengesetz vereinfacht zudem das Steuersystem an wesentlichen Punkten. Dabei werden von der Bundesregierung Schwellenwerte und Pauschalen erhöht, um insbesondere kleine Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu befreien.
- Steuergerechtigkeit: Das Wachstumschancengesetz forciert mehr Steuergerechtigkeit, indem das Steuerrecht konsequenter umgesetzt werden soll. Unerwünschte Steuerpraktiken sollen schneller erkannt und behoben werden, um so das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zu stärken.
Mehr Wachstum, weniger Bürokratie?
Wir müssen Menschen und Betriebe entlasten – finanziell, aber auch von überbordender Bürokratie.
– Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)
Mit dem Wachstumschancengesetz sollen zielgerichtete Maßnahmen ergriffen werden, die die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft in Deutschland mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen. Dies sei wichtig, um die Transformation der heimischen Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken.
Den kompletten Inhalt des Wachstumschancengesetzes kannst du auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums herunterladen.
Wachstumschancengesetz: Alle Maßnahmen im Überblick
1. Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind:
- Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
- Wiederermöglichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
- Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
- Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
- Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs
- Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
- Verbesserungen bei den Sonderabschreibung nach § 7g EStG
- Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung* und Option zur Körperschaftsbesteuerung
* Thesaurierungsbegünstigung: Die Thesaurierung nach § 34a EStG bringt den Steuersatz von Personengesellschaften näher an den von Körperschaften (~30%). Gewinne, die du nicht entnimmst, bleiben im Unternehmen und werden mit 28,25% besteuert. Bei späterer Entnahme fallen nochmals 25% Steuer an. Ziel: Mehr Netto-Gewinn für Reinvestitionen.
2. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts sind:
- Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
- Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten
- Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung
- Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
- Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt
- Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen
- Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrende bei der Erbschaftsteuer
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3. Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness sind:
- Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen
- Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds
- Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
- Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke
10 Punkte für den Wirtschaftsstandort Deutschland
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