Wettbewerb
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In der Wirtschaftswissenschaft bezeichnet der Wettbewerb das Streben von mindestens zwei Wirtschaftssubjekten nach einem Ziel, bei dem der Vorteil des einen, einen Nachteil beim anderen Akteur verursacht. Ökonomisch gesehen kann man verschiedene Funktionen des Wettbewerbs unterscheiden. Mit der Innovation sollten neue Verfahren, Produkte und technischer Fortschritt verbreitet werden. Mit der Anpassung soll schnell auf eine sich ständig ändernde Datenlage reagiert werden.
Bei der Steuerungsfunktion sollen bedarfsgerechte Angebote von Waren und Dienstleistungen zu möglichst niedrigen Preisen bereitgestellt werden. Außerdem gibt es gesellschaftspolitische Funktionen des Wettbewerbs. Es herrscht die Wahlfreiheit für den Verbraucher zwischen verschiedenen Angeboten und die Handlungsfreiheit, die den Marktteilnehmern ein freies Handeln ohne Wettbewerbsbeschränkungen auf dem Markt zusichern soll. Neben Wohlstand ist die Freiheit ein Finalziel der Wirtschaftspolitik.
Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb sind z. B. Vertragsfreiheit, ein funktionierendes Preissystem, Gewerbefreiheit und Markttransparenz. Da die Wirtschaftssubjekte eine Marktmacht erreichen wollen, betreibt der Staat mit eingerichteten Behörden Wettbewerbspolitik um Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern. Beim erwerben von Wettbewerbsvorteilen der Marktteilnehmer kann je nach Schwerpunktsetzung zwischen Qualitäts- und Preiswettbewerb unterschieden werden.