Zeitwert

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Unter einem Zeitwert eines Wirtschaftsgutes (einer Anlage bzw. des steuerlichen Betriebsvermögens) versteht man den um die Summe der bisherigen planmäßigen Abschreibungen verminderten Anschaffungswert dieses Wirtschaftsgutes. Ebenso ist der Begriff Zeitwert im Versicherungsbereich gebräuchlich und beschreibt hier den Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung.

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen deren Zeitwert sich verändert, aufgrund zeitlicher oder gebrauchsbedingter Abnutzung (beispielsweise Gebäude, Fahrzeuge und Maschinen) unterliegen einer jährlichen Wertkorrektur. Diese Wirtschaftsgüter werden in der Buchführung vom Steuerberater mit bestimmten Geldbeträgen jährlich abgeschrieben bzw. abgesetzt, wodurch sich der genaue Zeitwert ergibt.

Wird ein Wirtschaftsgut im Laufe der Zeit aufgewertet, beispielsweise durch eine Reparatur, Renovierung, Modernisierung oder Erweiterung, so ist eine Wertkorrektur vorzunehmen. Bei der Berechnung des Zeitwertes gehen Steuerberater nach folgender Formel vor: Zeitwert ist der Anschaffungswert abzüglich bisheriger Abschreibung und zuzüglich der Wertkorrektur.
Der "beizulegende Zeitwert" ist in der deutschen Fassung die Übersetzung für den Begriff Fair Value.