Hochwasser Aufbauhilfefonds mit 16 Milliarden ausgestattet
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Aufbauhilfegesetz 2021
Die Hochwasser vom 15. bis zirka 22. Juni 2021 im Westen von Deutschland sind schon etwas her. Die Betroffenen haben aber immer noch mit den Auswirkungen zu kämpfen.
Jetzt hat die Bundesregierung dem Bundestag ihr "Aufbauhilfegesetz 2021" vorgelegt, welches die Verteilung sowie die Verwendung der vorgesehenen Milliarden an Euros zum Wiederaufbau regeln soll.
Entschädigungshöhe und Zeitraum
Nach dem Aufbauhilfegesetz 2021 sollen betroffenen Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent ihres Schadens gewährt werden.
Zur Fortführung deines Unternehmens, sollst du in begründeten Härtefällen Ausgleichszahlungen sogar in Höhe von 100 Prozent beatragen können.
Diese Aufbaumittel sollen zusätzlich zu den Soforthilfen des Bundes und Leistungen Dritter, zum Beispiel aus Versicherungen fliessen, welche dann jedoch angerechnet werden.
Muss deine Gemeinde ihre Infrastruktur zu deinem Unternehmen wieder aufbauen, übernimmt der Aufbauhilfefonds ebenfalls bis zu 100 Prozent der Kosten. Wodurch gerade Handwerksunternehmen profitieren können.
Das Aufbauhilfesetz 2021 definiert als Schadenszeitraum den Monat Juli 2021.
Verteilung auf die Bundesländer
Nach dem jetzigem Stand der Schadensermittlungen entfallen laut dem im Aufbauhilfegesetz 2021 festgelegten Verteilungsschlüssel Hilfen auf folgende Länder:
- Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent
- Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent
- Bayern 1,00 Prozent
- Sachsen 0,48 Prozent
Dieser Verteilungsschlüssel soll dann final angepasst werden, sobald die endgültige Höhe der in dem Zeitraum entstandenen Schäden pro Bundesland feststeht.
16 Milliarden für Aufbaufonds in 2021
Das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ soll mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet werden.
Jedoch sollen davon in den Bundeshaushalt 2021 vorerst 16 Milliarden Euro eingestellt werden. Diese enthalten dann 2 Milliarden Euro für Massnahmen zur Wiederherstellung der vom Bund verantworteten Infrastruktur in den betroffenen Gebieten plus 14 Milliarden Euro für sonstige Wiederaufbaumassnahmen, welche jedoch hälftig von Bund und Ländern finanziert werden.
Hochwasserhilfen für Unternehmer
Welche Fördermittel die einzelnen Bundesländer für dich als betroffenen Unternehmer aufgelegt haben, was der Bund dazu gibt und welche Hilfen du sonst noch erwarten kannst, haben wir für dich in einem extra Beitrag gebündelt. Hier geht es zu unserem Beitrag: "Hochwasserhilfen für Unternehmer"
Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Insolvenzantragspflicht für dich als betroffenen, hochwassergeschädigten Unternehmer ausgesetzt. Über die wir auch in einer speziellen News berichtet haben. Hier geht es zu unserem Beitrag: "Hochwasserhilfen - Aussetzung Insolvenzantragspflicht"
Hochwasser Kredite für Unternehmer
Die von den Hochwassern betroffenen Bundesländer haben aus Kreditprogrammen ihrer Landesbanken auch Hochwasser Kredite für Unternehmen formuliert. Auch hier haben wir dir einen extra Beitrag zusammengestellt. In diesem erfährst du mehr über die Hochwasserkredite der einzelnen Länder und die sonstigen finanziellen Erleichterungen bei der Darlehensaufnahme oder -Rückzahlung von Krediten der Landesbanken für Betroffene. Hier geht es zu unserem Beitrag: "Hochwasser Kredite für Unternehmen"
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