Update Hochwasserhilfen: Aussetzung Insolvenzantragspflicht
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Hochwasserhilfen erweitert
Die Hochwasser im Westen von Deutschland haben auch für Unternehmen einen immensen Schaden angerichtet. Allein den im stark betroffenen Ahrtal ansässigen Unternehmen sind Verluste in Höhe von 560 Millionen Euro entstanden. Laut IHK und HWK Koblenz entfalle ein Grossteil von der Schätzsumme auf Gebäude. Jedoch wurden auch Maschinen, Werkzeug und Ware in der Schätzung berücksichtigt.
Die stark betroffenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben für ihre Überflutungskreise schon diverse Hochwasserhilfen aufgelegt. Zusätzlich hat der Bund 200 Millionen Euro an Fördermittel angekündigt. Insbesondere kannst du als betroffener Unternehmer aktuell folgende Massnahmen der Hochwasserhilfen in Anspruch nehmen:
- finanzielle Soforthilfen in unterschiedlichen Dimensionen
- Kurzarbeitergeld auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses
- Steuerliche Begünstigung für Hochwasseropfer
Die Bundesregierung hat jetzt zusätzlich noch eine Formulierungshilfe gebilligt, nachder von den Hochwassern betroffene Unternehmen ihre Insolvenzantragspflicht aussetzen können.
Aussetzung Insolvenzantragspflicht für hochwassergeschädigte Unternehmen
"Wir müssen aber verhindern, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen." C. Lambrecht BMJV
Für die von der Bundesregierung zugesicherten 200 Millionen Euro Soforthilfe muss wohl erst noch ein Benehmen zwischen der Verwaltung des Bundes und der Bundesländer hergestellt werden. Zwischen den Bundesländern und Gemeinden bzw. Kreisen wird dies ähnlich sein. Inwieweit also sogenannte Sofortzahlungen zur Finanzierung der Hochwasserschäden pünktlich bei dir als betroffener Unternehmer ankommen, wird selbst in Frage gestellt.
Deshalb hat die Bundesregierung jetzt eine zusätzliche "Hochwasserhilfe" angestrengt. Nach dieser wird die Insolvenzantragspflicht für dein betroffenes Unternehmen rückwirkend ab dem 10. Juli bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt.
Wie das Justizministerium veröffentlichte, musst du als betroffenes Unternehmen einen Bezug zu den Unwettern nachweisen. Über eine Verlängerung dieser Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde auch schon spekuliert. Sie ist längstens bis Ende März 2022 angedacht.
Wiederaufbaufonds und Erhöhung Soforthilfen
Die Bundesregierung will nächste Woche Dienstag mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über den anvisierten Wiederaufbaufonds beraten. Auch die schon vor zwei Wochen präsentierten 200 Millionen Euro "Soforthilfe" des Bundes sollen dabei wohl nochmal auf dem Prüfstand kommen. Schliesslich hatte man bei der letzten großen Katastrophe knapp 400 Millionen Euro an Soforthilfen ausgegeben.
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