Corona-Krise: Neue Wirtschaftshilfen beschlossen
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Corona-Schutzschirm: Alle neuen Wirtschaftshilfen im Überblick
Mit Beginn des Lockdown light lässt die Bundesregierung von temporären Schließungen betroffene Branchen mit der Bewältigung krisenbedingter Schwierigkeiten nicht allein. Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige sollen zeitnah ihren Antrag auf Erstattung ausgefallener Umsätze stellen können. Die Bezugsdauer und -bedingungen für das Programm der Überbrückungshilfen wurden verbessert und bis Ende Juni 2021 verlängert. Der KfW-Schnellkredit mit 100%-iger Haftungsfreistellung durch den Bund kann jetzt auch von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unbürokratisch bei deiner Hausbank beantragt werden. Überblick: Wir fassen alle wesentlichen Neuerungen der Wirtschaftshilfen zusammen.
Wer kann die außerordentliche Wirtschaftshilfen beantragen?
Die Erstattung von Umsatzausfällen im November 2020 in Höhe von bis zu 75% der entsprechenden Umsätze steht grundsätzlich allen direkt und indirekt von temporären Schließungen betroffenen Unternehmen (bis zu 50 Mitarbeiter), Selbstständigen und Soloselbstständigen offen. Der Passus der "indirekten" Betroffenheit ist in der genauen Ausformulierung noch abzuwarten.
Für größere Unternehmen (plus 50 Mitarbeiter) werden die entsprechenden Prozentsätze nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt.
Wie wird die Höhe der Wirtschaftshilfe berechnet?
Maßgeblich für die Höhe geleisteter Zahlungen (als einmalige Kostenpauschale) ist dein durchschnittlicher wöchentlicher Umsatz im November 2019. Für Soloselbstständige gilt, dass sie als Bezugsrahmen für den geltend gemachten Umsatz auch ihren durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen dürfen. Hast du dich erst kürzlich selbstständig gemacht, profitierst du dennoch von einer Erstattung deiner Ausfälle. Gründer dürfen ihre Umsätze aus Oktober 2020 als Vergleichswert für die Berechnung heranziehen.
Wichtig: Erhältst du außerordentliche Wirtschaftshilfe nach den neuen Regeln und beziehst im gleichen Zeiraum oder späterhin Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld o.ä., werden die Beträge miteinander verrechnet. Beachte unbedingt deine Buchhaltung und nimm dir Zeit für eine saubere Corona-Dokumenation, um gegen Vorwürfe des Subventionsbetrugs und im Fall einer späteren Betriebsprüfung auf der sicheren Seite zu sein.
Wo kann ich die außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen?
Noch etwas Geduld und du kannst deinen Antrag im laufenden Monat über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe stellen. Die Antragstellung soll nach Freischaltung unkompliziert erfolgen. Die Möglichkeit einer Abschlagszahlung wird aktuell geprüft.
Ausweitung der Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2021 beschlossen
Eine Erstattung deiner Fixkosten bis zu 90% in Abhängigkeit geltend gemachter Umsatzausfälle kannst du im Programm der Überbrückungshilfen erhalten. Phase II ist zum 21. Oktober offiziell gestartet und fördert die Monate September bis Dezember 2020. Der Winter ist lang und welche Schutzmaßnahmen sich tatsächlich als Wellenbrecher erweisen mögen, ist noch nicht absehbar. Politisch planbar schon jetzt ist die Ausweitung der Tragweite des Corona-Schutzschirms. Die Bundesregierung hat deshalb die Überbrückungshilfe auch für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert.
Welche Voraussetzungen wurden zum Bezug der Überbrückungshilfen verbessert?
Unternehmen, aber auch Soloselbstständige und Freiberufler können bei Vorlage der Antragsvoraussetzungen einen Antrag stellen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Zur Antragstellung berechtigt bist du, wenn du entweder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten verzeichnet hast oder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du mit sofortigem Wegfall der Deckelungsbeträge für kleine und Kleinstunternehmen bis zu 200.000 Euro Förderung für die vier Monate September bis Dezember 2020 erhalten.
Wichtig: Die Überbrückungshilfe II fördert auch Investitionen in Maßnahmen, die zur temporären Verlagerung deines Geschäftsbetriebs in Außenbereiche notwendig sind. Dazu zählen z.B. förderfähige Kosten für die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern (Heizpilze als Infektionsschutzmittel).
Wo kann ich den Antrag auf Überbrückungshilfe II stellen?
Die Anträge stellst du gemeinsam mit deinem Rechtsanwalt oder Steuerberater über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de nach Registrierung bzw. Login.
Öffnung des KfW-Schnellkredits für Soloselbstständige und kleine Unternehmen
Der KfW-Schnellkredit wird für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und für Soloselbstständige geöffnet. Den Antrag kannst du bequem über deine Hausbank oder Sparkasse beantragen. Wichtig als erste Antragsvoraussetzung bleibt nach wie vor, dass dein Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten war.
Steht dies nachweislich außer Frage, kannst du KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, jeweils abhängig vom konkret im Jahr 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt deine Hausbank von der Haftung frei.
Hilfen für Gründer: ERP-Gründerkredit-Universell & ERP-Gründerkredit-Startgeld
Es können alle Unternehmen einen KfW-Schnellkredit beantragen, die in 2019 Umsätze erzielt haben. Wenn du ein sehr junges Unternehmen führst, das weniger als drei Jahre am Markt aktiv ist oder noch keinen Jahresabschluss vorweisen kannst, qualifizierst du dich vielleicht für den ERP-Gründerkredit-Universell. Investitionen und Kosten für Betriebsmittel, allerdings bei voller Risikonahme durch deine Bank, sind im ERP-Gründerkredit-Universell förderfähig.
Alternativ ist der ERP-Gründerkredit-Startgeld deine Corona-Finanzhilfe. Bis zu 30.000 Euro Fördersumme für Investitionen und Betriebsmittel stellt die KfW bei gleichzeitig bis zu 80 Prozent Risikoübernahme für Gründer zur Verfügung.
Bürgschaften der Landesbanken im Expressverfahren noch bis 31.12. 2020
Noch zu selten genutzt unter den Wirtschaftshilfen ist das Corona-Kriseninstrument der Bürgschaften durch die landesweiten Bürgschaftsbanken. Grundsätzlich tragfähige Geschäftsmodelle können Bürgschaften für Finanzierungsvorhaben erhalten und so Banken zu einer schnelleren Kreditbewilligung motivieren.
Voraussetzung für die Bewilligung einer Bürgschaft der bundesweiten Bürgschaftsbanken sind
- ein tragfähiges Geschäftskonzept und
- ein prinzipiell wirtschaftlich gesundes Unternehmen, das lediglich über keine Sicherheiten verfügt.
Deine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kannst du schnell und kostenfrei über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.
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