Spare Zeit & Geld – Neue Bilanzregeln 2024!
Digitale Buchhaltung inkl. Steuern mit dem Marktführer Lexoffice
Neue Bilanzregeln: Anhebung der Schwellenwerte erklärt
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist eine Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um rund 25 Prozent geplant.
Was sind die monetären Schwellenwerte?
Die monetären Schwellenwerte legen fest, ob ein Unternehmen von einem „Kleinstunternehmen“ zu einem „kleinen“ Unternehmen, von einem „kleinen“ zu einem „mittelgroßen“ Unternehmen und von einem „mittelgroßen“ zu einem „großen“ Unternehmen im Sinne des Handelsbilanzrechts wird.
– BMJ
Die Bilanzierungs- und Berichtspflichten variieren je nach Unternehmensgröße; kleinere Unternehmen haben weniger umfangreiche Pflichten als größere.
Das sind die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen im Überblick:
Was hat sich geändert?
- Höhere Schwellenwerte: Am 17. Januar 2024 hat die Bundesregierung beschlossen, die monetären Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht um etwa 25 % zu erhöhen. Diese Anpassung bestimmt, welche Unternehmen als klein, mittel oder groß klassifiziert werden.
- Entlastungspotenzial: Diese Änderung soll der Wirtschaft insgesamt eine jährliche Entlastung von rund 650 Millionen Euro bringen.
(...) So profitieren von der Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung 52.000 Unternehmen in unserem Land – und zwar schon bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse für das Jahr 2023. Sie werden um rund 650 Millionen Euro Bürokratiekosten pro Jahr entlastet. Das sind im Durchschnitt also 12.500 Euro pro Unternehmen. Das zeigt: Die Anhebung der Schwellenwerte führt zu weniger Papierarbeit und mehr unternehmerischer Freiheit, sich der eigentlichen Arbeit und Wertschöpfung zu widmen. (...)
– Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP)
Die neuen Schwellenwerte für Größenklassen ab 2024 im Überblick
Das sind die neuen Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen ab 2024:
Kleinstunternehmen:
- Bilanzsumme: ≤ 450.000 EUR (alt: ≤ 350.000 EUR)
- Umsatzerlöse: ≤ 900.000 EUR (alt: ≤ 700.000 EUR)
- Mitarbeiter: ≤ 10 (unverändert)
Kleine Unternehmen unteres Spektrum:
- Bilanzsumme: ≤ 5 Mio. EUR möglich (alt: ≤ 4 Mio. EUR)
- Umsatzerlöse: ≤ 10 Mio. EUR möglich (alt: ≤ 8 Mio. EUR)
- Mitarbeiter: ≤ 50 (unverändert)
Kleine Unternehmen oberes Spektrum:
- Bilanzsumme: ≤ 7,5 Mio. EUR möglich (alt: ≤ 6 Mio. EUR)
- Umsatzerlöse: ≤ 15 Mio. EUR möglich (alt: ≤ 12 Mio. EUR)
- Mitarbeiter: ≤ 50 (unverändert)
Mittelgroße Unternehmen:
- Bilanzsumme: ≤ 25 Mio. EUR (alt: ≤ 20 Mio. EUR)
- Umsatzerlöse: ≤ 50 Mio. EUR (alt: ≤ 40 Mio. EUR)
- Mitarbeiter: ≤ 250 (unverändert)
Große Unternehmen:
- Bilanzsumme: > 25 Mio. EUR (alt: > 20 Mio. EUR)
- Umsatzerlöse: > 50 Mio. EUR (alt: > 40 Mio. EUR)
- Mitarbeiter: > 250 (unverändert)
Wer profitiert?
Etwa 52.000 mittelständische Unternehmen, darunter Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften, sollen von dieser Anhebung profitieren:
Durch die Anhebung werden sehr viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse rutschen – was für sie mit einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen verbunden ist.
– BMJ
Interessant für dich: Knapp 11.200 bisher als „kleine“ Unternehmen" klassifizierte Betriebe werden nun zu Kleinstunternehmen.
Was bedeutet das für Kleinunternehmen?
- Einfachere Bilanzierung: Als Kleinst- oder kleines Unternehmen profitierst du von vereinfachten Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen. Das spart Zeit und möglicherweise Kosten für externe Beratung.
- Rückwirkende Geltung: Du kannst von diesen Änderungen sogar rückwirkend profitieren, denn sie gelten auch für das Geschäftsjahr 2023.
- Internationaler Rahmen: Diese Anpassung erfolgt im Einklang mit der europäischen Richtlinie C(2023) 7020 final, die am 17. Oktober 2023 veröffentlicht wurde. Es handelt sich also um eine harmonisierte Regelung, die auf europäischer Ebene Gültigkeit hat. Beachte im verlinkten Downloadpapier der EU-Richtlinie besonders die Seiten 3 und 4!
Beispiel zur Verdeutlichung: Stell dir vor, bisher mussten Handwerksbetriebe mit einem Jahresumsatz über 700.000 Euro eine umfassende Bilanzierung vornehmen. Mit der neuen Regelung wird diese Umsatzgrenze auf 1 Million Euro angehoben. Wenn dein Handwerksbetrieb also einen Umsatz von beispielsweise 800.000 Euro hat, fiel er bisher unter die Pflicht zur umfassenden Bilanzierung. Mit der neuen Regelung liegt dein Betrieb nun unterhalb des Schwellenwerts, wodurch du von diesen Anforderungen befreit bist.
Was sollten Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt tun?
Wichtige Punkte für betroffene Betriebe z.B. im Handwerk:
- Prüfe Deine Situation: Überprüfe, ob dein Betrieb unter die neuen Schwellenwerte fällt und somit von den vereinfachten Bilanzierungsanforderungen profitieren kann.
- Erwarte weitere Entlastungen: Die Handwerksbranche sieht diesen Schritt als Basis für zukünftige Erleichterungen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes.
- Verfolge die Gesetzgebung: Der Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig verabschiedet. Bleibe auf dem Laufenden, um keine wichtigen Entwicklungen zu verpassen.
Hinweis: Es kann sinnvoll sein, eine Steuerberatung oder einen Fachanwalt für Unternehmensrecht zu konsultieren, um das Vorliegen der indviduellen Voraussetzungen und die möglichen Auswirkungen auf dein Unternehmen genau zu verstehen, einschließlich notwendiger Anpassungen in deiner Buchhaltung, um die neuen Schwellenwerte korrekt anzuwenden.
Bild-Urheber:
iStock.com/Hispanolistic