Diesel-Gate 2024: Preiserhöhungen & Prämienwegfall!
Passgenaue Fördermittel und Zuschüsse finden!
***UPDATE: So reagiert der Bund auf die Bauernproteste!
Die Bundesregierung zeigt sich entschlossen, den Haushalt zu konsolidieren, während sie gleichzeitig auf die bundesweiten Proteste der Land- und Forstwirte reagiert. Wie genau, steht im Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024, welcher am 8. Januar 2024 von den Koalitionsparteien vorgelegt wurde. Die finale Beratung des verspäteten Etats für das laufende Jahr im Bundestag findet in der Woche vom 29.1. bis 2.2.2024 statt.
Das angepasste Sparpaket zum Haushalt 2024 umfasst mehrere wesentliche Maßnahmen:
1. KfZ-Steuerbefreiung in der Forst- und Landwirtschaft bleibt!
Es wird darauf verzichtet, die KfZ-Steuerbefreiung in der Forst- und Landwirtschaft abzuschaffen.
2. Schrittweise Anpassung der Steuerbegünstigung für Agrardiesel
Außerdem soll die Subventionierung beim Agrardiesel nicht in einem Schritt, sondern zeitlich gestaffelt, entfallen.
Folgender Zeitplan gilt:
- 2024: Reduzierung des Entlastungssatzes um 40%
- 2025: Weitere Reduzierung um 30%
- 2026: Nochmals Reduzierung um 30%, keine Subvention mehr für in diesem Jahr verbrauchte Mengen
- Rückvergütung für 2023: Die im Jahr 2023 verbrauchten Mengen werden 2024 unverändert rückvergütet
Wichtig: Das Strompreispaket kommt wie geplant. Es senkt die Stromsteuer für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft deutlich.
3. Erhöhung der Luftverkehrssteuer
Die derzeit geltenden Sätze der Luftverkehrsteuer werden zum 1. Mai 2024 erhöht. Dies betrifft alle Passagiere, die von deutschen Flughäfen abfliegen. Die Fluggesellschaften, welche die Steuer zunächst tragen, können diese Kosten an die Passagiere weitergeben. Die Regierung rechnet mit Mehreinnahmen von etwa 400 Millionen Euro.
4. Änderungen bei der Plastikabgabe
Die Umlegung der europäischen Plastikabgabe, deren Kosten bisher von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden und die zukünftig gemäß Koalitionsvertrag auf die Verursacher umgelegt werden sollen, wird erst ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt. Die Verschiebung auf 2025 sei erforderlich, um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen.
Wirtschaftshilfen, Subventionen & Zuschüsse: Neu ab 2024
Die Bundesregierung hat sich im Streit um den neu aufzulegenden Bundeshaushalt 2024 geeinigt. 17 Milliarden Euro sollen nächstes Jahr eingespart werden, unter anderem durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und geringere Ausgaben in einzelnen Ressorts.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland sind vor allem die folgenden Änderungen relevant:
- Die Energiepreisbremsen laufen früher aus als geplant.
- Der CO2-Preis wird angehoben.
- Kaufprämien für E-Autos werden beendet.
- Die Solarförderung wird gekürzt.
- Klimaschädliche Subventionen werden abgebaut.
1. Die Energiepreisbremsen enden 2023
Wegen der Haushaltskrise werden die Energiepreisbremsen bereits zum 31.12. 2023 beendet und nicht wie ursprünglich geplant Ende März 2024.
Dies führt laut BDEW-Analysen für viele deutsche Haushalte zu höheren Strom- und Gaskosten:
Der durchschnittliche Strompreis liegt bei 44,17 Cent pro Kilowattstunde, ohne Preisbremse könnten die Preise für Verbraucher steigen, da viele Tarife über dem Durchschnitt liegen. Beim Gas liegt der Durchschnittspreis für Einfamilienhäuser bei 11,53 Cent und für Mehrfamilienhäuser bei 11,03 Cent pro Kilowattstunde, unter der Preisbremse von 12 Cent. Jedoch könnten Haushalte in teureren Tarifen auch hier mit Mehrkosten rechnen.
2. Der CO2-Preis wird 2024 angehoben
Der CO2-Preis steigt von derzeit 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro in 2024, anstatt der ursprünglich geplanten 40 Euro. Dies wird Sprit-, Gas- und Heizölpreise erhöhen.
Diesel-Fahrer sollten sich auf eine Erhöhung von etwa 4,7 Cent einstellen.
Preisanstieg für Kraftstoffe und Heizen ab 2024:
- Benzin und Diesel werden um etwa 4,3 bzw. 4,7 Cent pro Liter teurer,
- Gas und Heizöl um 0,39 Cent pro Kilowattstunde bzw. 4,8 Cent pro Liter.
Schätzungen zufolge muss eine durchschnittliche Familie mit Gas- oder Ölheizung mit jährlichen Mehrkosten von 78 (Gas) bzw. 96 Euro (Öl) rechnen.
– Verivox
Hinweis: Mit dem CO2-Preis wird unter anderem die Absenkung der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) auf null Euro finanziert. Diese EEG-Umlage wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Das entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen bei den Stromkosten, denn die EEG-Umlage ist damit dauerhaft nicht mehr Bestandteil der Stromrechnung.
3. Kaufprämien für E-Autos werden beendet
Das Ende der E-Auto-Prämien rückt näher! Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (GRÜNE) kündigt ein früheres Auslaufen an, ohne konkretes Datum. Aktuell gilt der Umweltbonus z.B. für Firmenwagen bis Ende nächsten Jahres.
4. Die Solarförderung wird gekürzt
Das BMWK plant zudem Kürzungen bei der Solarförderung, um wichtige Elemente des Klima- und Transformationsfonds zu erhalten, darunter auch Hilfen für den Heizungsaustausch, deren Umfang um drei Milliarden Euro reduziert werden soll.
5. Klimaschädliche Subventionen werden abgebaut
Klimaschädliche Subventionen sollen abgebaut werden. Folgende Massnahmen sind geplant:
- Einführung einer Plastikabgabe: Bislang zahlte der Bundeshaushalt 1,4 Milliarden Euro an die EU für umweltschädliches Plastik. Gemäß Haushaltsbeschluss 2024 sollen Unternehmen, die Plastik in Umlauf bringen, diese Kosten in Zukunft tragen.
- Wegfall der Dieselförderung: Subventionen für Dieselkraftstoffe sollen überprüft werden. Für Agradiesel gilt: Streichung der Steuervergünstigungen für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft. Die Rückforderung der Energiesteuer wird geändert.
- Besteuerung von Kerosin: Streichung der Steuerfreiheit von Flugbenzin geplant, insbesondere eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge ist im Gespräch.
Finanzierungsfinder: Bleib agil und auf der sicheren Seite!
Nicht alles ist schlecht: Unverändert beibehalten für 2024 bleiben Einkommen- und Stromsteuersenkungen.
Auch die Finanzierung für das Wachstumschancengesetz, einschließlich Steuererleichterungen für klimafreundliche Unternehmensinvestitionen, ist trotz Bundesratswiderstand weiterhin im Haushalt eingeplant.
Wir informieren dich rechtzeitig, wie es an dieser Stelle ab 2024 weitergeht!
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