Neue KfW-Förderung startet: Dein Haus, deine Heizung!
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Energie sparen leicht gemacht mit Zuschüssen der KfW!
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderregelung „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ veröffentlicht. Die Förderung flankiert notwendige Investitionen und Massnahmen, welche sich aus dem Heizungsgesetz ergeben. Die Umsetzung beginnt 2024 schrittweise. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Wer wird gefördert?
Private Hausbesitzer, die in ihrem Einfamilienhaus leben, können ab dem 27.02.2024 Fördergelder für neue Heizungen beantragen.
*UPDATE*: Seit dem 27. August ermöglicht das BMWK auch der letzten Antragstellergruppe die Beantragung der Heizungsförderung. Zu dieser Gruppe gehören:
- Private Vermieter in Einfamilienhäusern,
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Unternehmen und
- Kommunen.
Welche Heizungsanlagen werden gefördert?
Folgende Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) werden gefördert:
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (Förderung BAFA)
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
Frühzeitige Planung mit Experten: Du kannst jetzt schon mit Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen dein Vorhaben planen. Es geht darum, deine Heizung umweltfreundlicher zu gestalten.
Wie wird gefördert?
Für Einfamilienhäuser gibt es eine Fördergrenze von 30.000 EUR. Die Grundförderung liegt bei 30 %.
Zusätzlich gibt es diverse Boni:
- Effizienzbonus (5 %),
- Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und
- Einkommensbonus (30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 EUR).
Insgesamt kannst du bis zu 70 % Förderung erhalten, maximal jedoch 21.000 EUR. Zusätzlich gibt es einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 EUR.
KfW-Förderkredit: Neben einem Zuschuss gibt es auch die Option auf einen zusätzlichen, günstigen Kredit für energetische Maßnahmen. Dieser Kredit ist allerdings nur in Verbindung mit einer Förderzusage der KfW oder einem Bescheid des BAFA für energetische Maßnahmen verfügbar. Eine separate Beantragung des Kredits ist nicht möglich.
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Registrierung im Kundenportal: Ab dem 1. Februar 2024 kannst du dich im Portal „Meine KfW.de“ registrieren. Das ist der erste Schritt, um später einen Antrag stellen zu können.
- Antragstellung für Einfamilienhäuser: Ab dem 27. Februar kannst du, als Eigentümer eines Einfamilienhauses, deinen Antrag auf Förderung einreichen. Wichtig ist, dass du einen Vertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch hast. Sonstige Antragstellergruppen müssen sich noch etwas gedulden und werden hier über den Programmstart rechtzeitig informiert!
- Informiere dich online: Ob Privateigentümerin oder Betriebschef, du findest alle Details zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung sowie häufige Fragen auf www.kfw.de.
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