Fördermittel Energieberatung: BAFA Zuschuss sichern
Finde passgenaue Fördermittel & Zuschüsse
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Mit dem sogenannten Heizungsgesetz soll der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und dadurch die Dekarbonisierung des Wärmebereichs schrittweise umgesetzt werden.
Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Spätzünder Deutschland?
Dieser Fokus auf neue Heizungen sei laut BMWK angesichts der langen Investitionszeiträume im Gebäudebereich entscheidend. Während andere europäische Staaten wie z.B. Dänemark oder Finnland ihre Wärmewende bereits nach den Ölkrisen der 1970er Jahre eingeleitet hätten, müsse Deutschland erst aufholen:
Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter. Wir starten die Aufholjagd und geben mit dem Gebäudeenergiegesetz das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre.
Sozialer Ausgleich und Klimaboni
Der Übergang auf Heizen mit Erneuerbaren wird in der Gesetzesnovelle pragmatisch gestaltet. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften.
Details zum Regierungsentwurf der Novelle Gebäudeenergiegesetz findest du in der Pressemeldung des BMWK. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und im parlamentarischen Verfahren beraten.
BAFA-Zuschuss Energieberatung beantragen
Unternehmen und Immobilienbesitzer haben bereits jetzt die Möglichkeit, Fördermittel für eine Energieberatung zu beantragen. Im Rahmen eines Energieaudit kannst du so z.B. dein Verbrauchsprofil ermitteln oder ein energetisches Sanierungskonzept erarbeiten.
Die wichtigsten Bausteine der Bundesförderung Energieberatung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen wir dir im Folgenden vor.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage. Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.
Höhe der Förderung
- jährliche Energiekosten > 10.000 Euro (netto): Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
- jährliche Energiekosten < 10.000 Euro (netto): Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.
Mehr Informationen zum Modul 1: Energieaudit findest du hier.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.
Mehr Informationen zum Modul 2: Energieberatung findest du hier.
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Eine in diesem Modul geförderte Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie.
Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie bezeichnet eine die Gewerke übergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor).
Neben der Identifikation und Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen tätigt der Contractor in den meisten Fällen die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit.
Höhe der Förderung
- jährliche Energiekosten < 300.000 Euro (netto): Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.
- jährliche Energiekosten > 300.000 Euro (netto): Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro.
Mehr Informationen zur Contracting-Orientierungsberatung findest du hier.
Auch Eigentümer/-innen von Wohnimmobilien profitieren von Zuschüssen aus der Bundesförderung Energieberatung. Eine geförderte qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Sanierungskonzept erstellen
Der Energieberater ermittelt hierfür vor Ort den energetischen Zustand eines Wohngebäudes und erstellt auf dieser Grundlage ein passendes Sanierungskonzept inklusive Vorschläge zur Modernisierung, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Immobilienbesitzer beantragen können.
Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Eigentümer von Wohgebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter/Pächter
Du hast die Wahl, ob der Energieberater entweder:
- die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem BEG-Effizienzhaus darstellt oder
- aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen
Die Darstellung empfohlener Maßnahmen zur energetischen Sanierung eines Wohngebäudes sollte in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen, ganz gleich, für welche Beratungsform du dich entscheidest.
Der iSFP ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert.
Förderhöhe Energieberatung Wohngebäude
Der Zuschuss erfolgt in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars und liegt bei
- maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
- maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Darüber hinaus wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für die zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen gewährt.
Mehr Informationen zur BAFA Energieberatung Wohngebäude findest du hier.
Bild-Urheber:
iStock.com/NicoElNino