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Kulturfonds Energie: 1 Mrd. EUR für die Kulturbranche

Der Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter in der Energiekrise. Voraussichtlich ab der zweiten Februarhälfte können Anträge gestellt werden. Insgesamt stehen eine Milliarde Euro für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 bereit. Alles, was du wissen musst.

Fördermittel & Zuschüsse für Solo-Selbständige und KMU

Gitarrist macht kurze Pause von der Musik mit seinem Instrument über die Schulter gelegt.
Mehr Unterstützung für eine vielfältige und reichhaltige Kultur.
  1. Der Haushaltsausschuss hat am 25. Januar 2023 das von Kulturstaatsministerin Roth gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium sowie den Ländern erarbeitete Konzept für den Kulturfonds Energie gebilligt und eine erste Tranche von 375 Mio. Euro freigegeben.
  2. Die Mittel stammen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der insgesamt ein Volumen von 200 Milliarden Euro hat. Aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der im letzten Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, stammen auch die Mittel für die Gas- und Strompreisbremse sowie Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
  3. Der Kulturfonds Energie des Bundes soll planmäßig Anfang Februar starten. Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie Kulturveranstaltende zu unterstützen. Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.
  4. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteuren in Anspruch genommen werden.

Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind. Typisch hierfür sind z. B. Stadthallen oder Mehrzweckhallen, in denen neben Kultur- auch Sportveranstaltungen, Messen oder Kongresse stattfinden.

Im Unterschied zum Sonderfonds im Rahmen der Coronahilfen für Kulturveranstaltungen des Bundes können auch Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen oder auch soziokulturelle Zentren die Förderung beantragen.

Gleichfalls antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, die Festivals, Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur oder ähnliche kulturelle Aktivitäten veranstalten. 

Bedenke: Ein wichtiges Anliegen des Kulturfonds Energie des Bundes ist, dass die Entlastung bei den Energiekosten bei der Gestaltung der Eintrittspreise berücksichtigt wird

Der Fonds soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Dazu werden durch den Fonds Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezuschusst. 

Berechnung des konkreten Mehrbedarfs

  1. Öffentlich finanzierten Einrichtungen: Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe, die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Höhe des regulären Bundesanteils der jeweiligen Einrichtung. 
  2. Private Einrichtungen: Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden. 
  3. Kulturveranstaltende: Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet.

Online-Plattform inkl. Registrierung

Die Abwicklung und Beantragung der Mittel aus dem Kuturfonds Energie lehnt sich an den Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an. Alle Antragstellenden müssen sich zuerst auf der Registrierungsplattform registrieren. Bist du bereits registriert, weil du Mittel aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Anspruch genommen hast, kannst du diese Erstregistrierung weiternutzen.

Anträge bis Ende April 2024

Die Mittel stehen für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zur Verfügung. Sie können jeweils rückwirkend beantragt werden. Also für den Monat Januar voraussichtlich ab Mitte Februar. Sammelanträge sind zulässig. Es wird eine Bagatellgrenze von voraussichtlich 500 Euro pro Antrag bzw. Sammelantrag und Quartal geben. 

Abwicklung & Auszahlung

Die Abwicklung wird wiederum über die Länder stattfinden. Das heißt, nach deiner Registrierung auf der Plattform kann der Mehrbedarf rückwirkend bei den Ländern beantragt werden. 

Deine Fragen zum Kulturfonds Energie

Nach derzeitigen Planungen kannst du ab Mitte Februar eine FAQ-Seite auf der Plattform des Kulturfonds des Bundes für Energie einsehen und dich detaillierter informieren. Zusammen mit den Ländern wird der Deutsche Kulturrat zudem mindestens eine Informationsveranstaltung durchführen. Außerdem werden die Bundeskulturverbände als Multiplikatoren in Online-Veranstaltungen informiert.

Der Deutsche Kulturrat fordert seit längerem, auch den Kultursektor bei den Energiekosten und bei energetischen Sanierungen zu unterstützen. Die steigenden Energiepreise seit Beginn des russischen Angriffskrieges setzten insbesondere kleine Unternehmen der Kultur- und Eventwirtschaft unter Druck. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, weist in diesem Zusammenhang auf die vielerorts fehlende energetische Sanierung von Kulturbauten hin, die zu hohen Energieverbrauchen führe.

Denkmalschutz vs. Energieeffizienz

Da zahlreiche Einrichtungen unter Denkmalschutz stünden, sei eine energetische Sanierung nicht einfach zu bewerkstelligen. Auch Künstlerinnen und Künstler arbeiteten oft in Räumen, die wenig energieeffizient sind. Dies führe regelmäßig zu entsprechend hohen Verbräuchen und damit extrem hohen Energiekosten.

Sonderfonds Kulturveranstaltungen des Bundes ergebnislos

Die Mehrbelastungen von Kulturschaffenden sollten zunächst innerhalb des Sonderfonds Kulturveranstaltungen des Bundes mitberücksichtigt werden. Unstimmigkeiten mit dem Bundesfinanzministerium führten Ende 2022 jedoch dazu, dass grundsätzlich verfügbare Restmittel zurück in den Bundeshaushalt flossen. Dagegen hat der Deutsche Kulturrat heftig protestiert und freut sich nun, dass mit dem Kulturfonds Energie des Bundes ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Kreativwirtschaft vollzogen ist.

Mehr Zuschüsse für Solo-Selbständige und Freiberufler

Der Deutsche Kulturrat erinnert gleichzeitig daran, Unterstützungsprogramme auch auf selbständige Künstlerinnen und Künstler zuzuschneiden und deren besondere Lebenslage zu berücksichtigen. Dazu gehöre auch, dass nicht wenige Solo-Selbständige über keine klassische Betriebsstätte verfügten, sondern Wohnen und Arbeiten verbinden:

Nun sind die Länder gefordert, entstehende Lücken zu schließen. Besonders wichtig ist, dass sie nun die Künstlerinnen und Künstler in den Blick nehmen und für diese ebenfalls von der Energiekrise betroffene Gruppe Unterstützungsprogramme entwickeln. Viele Künstlerinnen und Künstler haben die Folgen der Coronapandemie noch nicht überwunden, die Auftragslage hat noch nicht wieder das Niveau der Vor-Corona-Zeit erreicht, und die erhöhten Energiekosten können kaum gestemmt werden.

Statement von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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