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KfW-Förderung für klimafreundliche Nichtwohngebäude

Der KfW-Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ finanziert ab sofort den Bau und Kauf klimafreundlicher Betriebsstätten, Firmenhallen oder Werkstätten mit bis zu 15 Millionen Euro je Vorhaben. Alle Konditionen im Überblick.

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Arbeiter isolieren Bodenkonstruktion eines Neubau mit Recyclingpapier.
Zellulose aus Altpapier ist ein klimafreundlicher Dämmstoff mit guten Isolier- und Hitzeschutzeigenschaften.

Der KfW-Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“ ergänzt das KfW-Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden (297, 298).

Die neue KfW-Förderung für klimafreundliches Bauen kannst du ab sofort beantragen. Wichtig: Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienz­gebäudes steht separat der KfW-Kredit für Nicht­wohngebäude (263) zur Verfügung.

Unternehmen, die den Bau oder Kauf einer neuen Werkstatt, Firmenhalle oder eines Betriebsgebäudes planen, sind die Zielgruppe im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“.

Der KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“ fördert den Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Nichtwohn­gebäude in Deutschland. Der KfW-Förderkredit wird in zwei Stufen ausgereicht. Finanziert werden in beiden Förderlinien:

  • der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Bau­begleitung durch Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit
  • die Gebühren für die Nachhaltigkeits­zertifizierung

Stufe 1: Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es

  • wenig Energie verbraucht und damit die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
  • wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Plus“ erfüllt sowie
  • wenn es nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.

Die genannten Anforderungen sind durch Experten für Energie­effizienz einzuplanen und zu über­prüfen. Sie sind es auch, die eine sogenannte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für dich ausstellen. Diese Bestätigung ist ein zwingendes Nachweisdokument für deinen Förderantrag.

Auf der Webseite der KfW erhältst du Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Energie-Experten in deiner Region.

Stufe 2: Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Ein Gebäude gilt als „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit QNG“, wenn es

  • die Effizienz­gebäude-Stufe 40 erreicht,
  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nachhaltigkeits­zertifikat und
  • wenn es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Das Siegel wird in den Varianten "PLUS" oder "PREMIUM" vergeben. Um das QNG zu erhalten, ist eine Zertifizierung mit einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen – zum Beispiel DGNB, BNK/BirRN oder NaWo – nötig. 

Auch hier gilt: Damit sichergestellt ist, dass du die Anforderungen erfüllst, muss ein Experte für Energie­effizienz zum Neubau-Projekt hinzugezogen werden. Antragstellende, die gemäß QNG-Standard bauen wollen, benötigen zusätzlich die Einschätzung durch eine/-n Berater/-in für Nach­haltigkeit. 

QNG Faktenfinder

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat ein eigenes Informationsportal geschaffen, auf dem es über die Anforderungen des QNG informiert: www.qng.info

Förderberechtigt im KfW-Kredit für klimafreundliche Nichtwohngebäude sind:

  • Privatpersonen
  • Einzel­unternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbau­genossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine

Die Höhe der Fördersumme im KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ richtet sich danach, wie klimafreundlich ein Neubau gemäß der Stufen des Förderprogramms ist.

Folgende Kreditbeträge werden in den beiden Stufen jeweils maximal ausgereicht:

Förderstufe 1: Klimafreundliches Nichtwohngebäude 

  • Max. Kredit je qm Netto­grundfläche: 2.000 Euro
  • Max. Kredit je Vorhaben: 10 Mio. Euro

Förderstufe 2: Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG 

  • Max. Kredit je qm Netto­grundfläche: 3.000 Euro
  • Max. Kredit je Vorhaben: 15 Mio. Euro

Du erhältst nach Bewilligung durch die KfW 100 % des Kredit­betrags ausgezahlt. Das Förderdarlehen kannst du in einer Summe oder in Teil­beträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich, anschließend wird eine Bereitstellungsprovision fällig.

Der KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ wird mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 30 Jahren und bis zu 10 Jahren Zins­bindung vergeben. Details entnimmst du bitte dem Konditionenrechner auf der Webseite der KfW.

Willst du eine neue Werkstatt, Firmenhalle, Lagerflächen oder ein neues Betriebsgebäude bauen oder kaufen, ist die KfW-Förderung für Klimafreundliches Bauen eine Möglichkeit, dein Vorhaben zu realisieren. Bevor du deinen Antrag auf Fördermittel der KfW stellst, darfst du noch nicht mit deinem Bauvorhaben begonnen haben.

Der Antrag für den KfW-Förderkredit folgt einem wiederkehrenden Schema. Das sind die wichtigsten Schritte für Antragstellende im KfW-Förderprogramm Klimafreundliches Bauen:

1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen

Klimafreundliches Bauen erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, stehen dir für die Planung und die Bau­begleitung qualifizierte Fach­kräfte zur Verfügung. Zwingend die Klimafreundlichkeite und Energieeffizienz eines Neubaus oder Neukaufs bestätigen müssen:

  • eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz
  • eine Beraterin oder ein Berater für Nachhaltigkeit (nur bei Förder­stufe 2: „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit QNG“)

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Vereinbare ein Finanzierungsgespräch mit einem Finanzierungspartner deiner Wahl (in der Regel deine Hausbank). Bevor dieses Gespräch nicht stattgefunden hat, solltest du keine Liefer- und/oder Leistungsverträge bzw. keinen Kaufvertrag abschließen. Gemeinsam mit deiner Bank stellst du den Antrag bei der KfW. 

Gut zu wissen: Lässt du dir das Finanzierungs­gespräch bei deiner Bank mit einem KfW-Formular dokumentieren, kannst du auch schon vor der Kreditzusage erste Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, z.B. Bau­unternehmen beauftragen sowie Planungs- und Beratungs­leistungen in Anspruch nehmen. Diese Möglich­keit besteht nicht beim Kauf einer Immobilie.

Zum Bankgespräch bringst du deinen Businessplan mit und hältst bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) bereit, die deine Expertin für Energie­effizienz für dich erstellt hat.

3. Kreditzusage erhalten und Bauvorhaben beginnen

Sobald die Zusage der KfW vorliegt, stehen die Förder­mittel zur Auszahlung bereit und du kannst mit dem Bauvorhaben beginnen, die gewünschte Immobilie kaufen etc.  

4. Bestätigung einreichen

Nach erfolgreichem Abschluss des gewerblichen Baus musst du nur noch möglichst schnell das Formular zur "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) bei deinem Finanzierungspartner einreichen. Auch dieses Dokument erstellt deine Expertin oder dein Experte für Energie­effizienz. Beim Kauf einer neuen Immobilie erhältst du diese Bestätigung vom Verkäufer.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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