KfW-Förderung für klimafreundliche Nichtwohngebäude
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Der KfW-Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“ ergänzt das KfW-Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden (297, 298).
Die neue KfW-Förderung für klimafreundliches Bauen kannst du ab sofort beantragen. Wichtig: Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienzgebäudes steht separat der KfW-Kredit für Nichtwohngebäude (263) zur Verfügung.
Unternehmen, die den Bau oder Kauf einer neuen Werkstatt, Firmenhalle oder eines Betriebsgebäudes planen, sind die Zielgruppe im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“.
Der KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“ fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Der KfW-Förderkredit wird in zwei Stufen ausgereicht. Finanziert werden in beiden Förderlinien:
- der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung
Stufe 1: Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es
- wenig Energie verbraucht und damit die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
- wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt sowie
- wenn es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Die genannten Anforderungen sind durch Experten für Energieeffizienz einzuplanen und zu überprüfen. Sie sind es auch, die eine sogenannte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für dich ausstellen. Diese Bestätigung ist ein zwingendes Nachweisdokument für deinen Förderantrag.
Auf der Webseite der KfW erhältst du Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Energie-Experten in deiner Region.
Stufe 2: Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
Ein Gebäude gilt als „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“, wenn es
- die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat und
- wenn es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Das Siegel wird in den Varianten "PLUS" oder "PREMIUM" vergeben. Um das QNG zu erhalten, ist eine Zertifizierung mit einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen – zum Beispiel DGNB, BNK/BirRN oder NaWo – nötig.
Auch hier gilt: Damit sichergestellt ist, dass du die Anforderungen erfüllst, muss ein Experte für Energieeffizienz zum Neubau-Projekt hinzugezogen werden. Antragstellende, die gemäß QNG-Standard bauen wollen, benötigen zusätzlich die Einschätzung durch eine/-n Berater/-in für Nachhaltigkeit.
QNG Faktenfinder
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat ein eigenes Informationsportal geschaffen, auf dem es über die Anforderungen des QNG informiert: www.qng.info.
Förderberechtigt im KfW-Kredit für klimafreundliche Nichtwohngebäude sind:
- Privatpersonen
- Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
Die Höhe der Fördersumme im KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ richtet sich danach, wie klimafreundlich ein Neubau gemäß der Stufen des Förderprogramms ist.
Folgende Kreditbeträge werden in den beiden Stufen jeweils maximal ausgereicht:
Förderstufe 1: Klimafreundliches Nichtwohngebäude
- Max. Kredit je qm Nettogrundfläche: 2.000 Euro
- Max. Kredit je Vorhaben: 10 Mio. Euro
Förderstufe 2: Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
- Max. Kredit je qm Nettogrundfläche: 3.000 Euro
- Max. Kredit je Vorhaben: 15 Mio. Euro
Du erhältst nach Bewilligung durch die KfW 100 % des Kreditbetrags ausgezahlt. Das Förderdarlehen kannst du in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich, anschließend wird eine Bereitstellungsprovision fällig.
Der KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ wird mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 30 Jahren und bis zu 10 Jahren Zinsbindung vergeben. Details entnimmst du bitte dem Konditionenrechner auf der Webseite der KfW.
Willst du eine neue Werkstatt, Firmenhalle, Lagerflächen oder ein neues Betriebsgebäude bauen oder kaufen, ist die KfW-Förderung für Klimafreundliches Bauen eine Möglichkeit, dein Vorhaben zu realisieren. Bevor du deinen Antrag auf Fördermittel der KfW stellst, darfst du noch nicht mit deinem Bauvorhaben begonnen haben.
Der Antrag für den KfW-Förderkredit folgt einem wiederkehrenden Schema. Das sind die wichtigsten Schritte für Antragstellende im KfW-Förderprogramm Klimafreundliches Bauen:
1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, stehen dir für die Planung und die Baubegleitung qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung. Zwingend die Klimafreundlichkeite und Energieeffizienz eines Neubaus oder Neukaufs bestätigen müssen:
- eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz
- eine Beraterin oder ein Berater für Nachhaltigkeit (nur bei Förderstufe 2: „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“)
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Vereinbare ein Finanzierungsgespräch mit einem Finanzierungspartner deiner Wahl (in der Regel deine Hausbank). Bevor dieses Gespräch nicht stattgefunden hat, solltest du keine Liefer- und/oder Leistungsverträge bzw. keinen Kaufvertrag abschließen. Gemeinsam mit deiner Bank stellst du den Antrag bei der KfW.
Gut zu wissen: Lässt du dir das Finanzierungsgespräch bei deiner Bank mit einem KfW-Formular dokumentieren, kannst du auch schon vor der Kreditzusage erste Liefer- und Leistungsverträge abschließen, z.B. Bauunternehmen beauftragen sowie Planungs- und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht nicht beim Kauf einer Immobilie.
Zum Bankgespräch bringst du deinen Businessplan mit und hältst bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) bereit, die deine Expertin für Energieeffizienz für dich erstellt hat.
3. Kreditzusage erhalten und Bauvorhaben beginnen
Sobald die Zusage der KfW vorliegt, stehen die Fördermittel zur Auszahlung bereit und du kannst mit dem Bauvorhaben beginnen, die gewünschte Immobilie kaufen etc.
4. Bestätigung einreichen
Nach erfolgreichem Abschluss des gewerblichen Baus musst du nur noch möglichst schnell das Formular zur "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) bei deinem Finanzierungspartner einreichen. Auch dieses Dokument erstellt deine Expertin oder dein Experte für Energieeffizienz. Beim Kauf einer neuen Immobilie erhältst du diese Bestätigung vom Verkäufer.
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