KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“: Wohngebäude
Fördermittel, Zuschüsse und Mikrokredite
Die KfW-Neubauförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die neben dem Neubau die Sanierung von Gebäuden mit insgesamt 13,9 Milliarden Euro fördert.
Für das KFN-Programm stehen in 2023 insgesamt 750 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung, davon 650 Millionen Euro für Wohngebäude.
Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.
Zweite Stufe im Förderprogramm für Neubauten ab Juni 2023
Die Förderung für klimafreundliches Bauen soll ab Juni 2023 durch eine neue Eigentumsförderung für Familien ergänzt werden. Die Kernzielgruppe sind Familien mit bis zu 60.000 Euro Jahreseinkommen plus 10.000 Euro je Kind.
Für dieses KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten sollen 350 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt werden.
Das KfW Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Gefördert werden folgende Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es:
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es:
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Die genannten Anforderungen können durch im Bauprozess integrierte Experten für Energieeffizienz eingeplant und überprüft werden. Informationen zum Qualitätssiegel QNG stellt die Bundesregierung online bereit.
In beiden Förderstufen fördert die KfW die folgenden Maßnahmen:
- den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Antragsberechtigt im KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ sind folgende Zielgruppen:
- Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümer/-innen
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmer/-innen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Vermieterinnen und Vermieter
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
Bauherren (Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen, Investoren) und Erstkäufer erhalten von der KfW-Bank für klimafreundliche Wohngebäude je Wohneinheit einen vergünstigten Kredit i.H.v. maximal 100.000 Euro.
Maximal bis zu 150.000 EUR Kreditbetrag für nachhaltige Gebäude
Sollte das Wohngebäude zusätzlich mit Nachweis des QNG, dem Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, errichtet werden, können bis zu 150.000 Euro Kreditsumme gewährt werden.
Maximal 15 Millionen EUR für Nichtwohngebäude
Bauherren von Nichtwohngebäuden können max. 10 Millionen Euro zinsverbilligte Kredite erhalten (bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettofläche).
Bei Vorliegen des QNG-Standards steigt der zinsverbilligte Kredit auf max. 15 Millionen Euro (bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche).
Förderanträge müssen grundsätzlich vor dem Start des jeweiligen Bauvorhabens über die eigene Hausbank bei der KfW-Bank gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Kommunen und Landkreise, die ihren Förderantrag direkt bei der KfW-Bank einreichen.
Kreditzusage abwarten & loslegen
Sobald die Kreditzusage der KfW-Bank vorliegt, sind die Fördermittel für dich reserviert und du kannst loslegen, u.a. um Liefer- und Leistungsverträge abzuschließen oder die ausgesuchte Immobilie zu kaufen.
Wichtig: Klima-Experten finden
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen der KfW zu erfüllen, musst du im Zuge der Bauplanung eine/-n qualifizierte/-n Berater/-in hinzuziehen. Von der KfW anerkannte Spezialisten sind:
- Expertinnen und Experten für Energieeffizienz
- Beraterinnen und Berater für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“)
„Bestätigung zum Antrag“ (BzA) als Nachweisdokument
Die von dir beauftragte Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist u.a. verantwortlich für die Ausstellung der sogenannten „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese Bestätigung ist ein zwingendes Nachweisdokument für den Antrag um einen KfW-Förderkredit und muss im Rahmen des Bankgesprächs mit dem Finanzierungspartner deiner Wahl (i.d.R. die Hausbank) vorgelegt werden.
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Der Start des neuen Förderprogramms trifft in Branchenkreisen auf ein gemischtes Echo. Hohe Finanzierungs- und Baustoffkosten bremsten die Investitionsbereitschaft in neue Bauprojekte weiter aus. Der Ende Februar veröffentlichte Auftragseingang- und Umsatzindex des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022 dokumentiert diese Entwicklung, demnach sich die Order im Wohnungsbau weiter im freien Fall befinde:
Wie befürchtet, sehen wir die Auftragserteilung im Wohnungsbau weiter im freien Fall. Dabei hat sich das Tempo des Rückganges im Dezember 2022 ein weiteres mal erhöht.
– Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe
Damit Bauherren wieder Mut fassten und die Investitionsbereitschaft wieder steige, müssten weitere Baukostensteigerungen vermieden und die Zinslast begrenzt werden. Die bestehende Kopplung der Sonder-Afa im Mietwohnungsbau und der KfW-Förderprogramme an das EH40- Niveau „konterkarieren offensichtlich die Nutzung der Programme“.
Koalitionsvertrag: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr?!
Ähnlich kritisch äußerte sich Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW in einem Statement:
Mit dieser Förderung werden wir es auch 2024 nicht schaffen, 400.000 Wohnungen zu bauen. Das Volumen der vorgesehenen Förderung und die ausschließliche Ausrichtung auf den EH 40 Standard sind nicht geeignet, um angesichts explodierender Preise beim bezahlbaren Wohnungsbau etwas zu bewirken. (...) Hinzu kommt, dass die Förderbedingungen für den QNG-Standard völlig unbemerkt und unkommentiert zum 1. Januar 2023 weiter verschärft wurden. (..) Soziale Aspekte werden leider auch in der neuen Förderung nicht berücksichtigt, obwohl diese nun im Bundesbauministerium angesiedelt ist. (...)
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