BilMoG

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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, auch Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts oder kurz BilMoG genannt, ist ein Bundesgesetz, welches zur Reform des Bilanzrechts am 29. Mai 2009 eingeführt wurde. Das BilMoG hat das Ziel, die Wirtschaft finanziell in einem erheblichen Umfang zu entlasten, das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards zu stärken und bestimmte Unternehmen vom Bilanzierungsaufwand zu befreien.

Im Rahmen einer Deregulierung und Kostensenkung sollen durch das BilMoG vor allem kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden. Beispielsweise werden Einzelkaufleute mit einem kleinen Geschäftsbetrieb, mit dem sie 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr nicht überschreiten, gemäß dem BilMoG von der sonst üblichen handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit.

Mit dem BilMoG soll zusätzlich die Aussagekraft der HGB-Abschlüsse verbessert werden. Das HGB-Bilanzrecht soll mit dem BilMoG zu einem Regelwerk ausgebaut werden, welches den internationalen Rechnungslegungsstandards entspricht, aber einfacher umzusetzen und kostengünstiger ist. Die steuerliche Gewinnermittlung und die Ausschüttungsbemessung werden weiterhin auf Grundlage der HGB-Bilanz erfolgen. Das BilMoG muss ab sofort beim Jahresabschluss berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, die Umstellung mit dem zuständigen Steuerberater zu besprechen. (Stand 01/2011).