BREXIT und Online-Handel: Das gilt ab 2021
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BREXIT 2021: Identifikationspflichten, Verzollung und Umsatzsteuerreform
Seit 1. Januar 2021 ist Großbritannien faktisch ein EU-Drittstaat. Das bedeutet in der Praxis zahlreiche Neuerungen für den Handelsverkehr zwischen EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich. Online-Händler, die Kunden jenseits des Ärmelkanals erreichen wollen, müssen ihre unternehmerische Ausrichtung und Administration den Gegebenheiten zügig anpassen.
Um keine Komplikationen im Tagesgeschäft zu riskieren, sollten sich Händler folgender Regeln und Pflichten ab 2021 bewusst sein:
- Rechtliche Vertretung im Zielland: Um Geschäfte in Großbritannien betreiben zu dürfen, musst du über eine indirekte Repräsentation im Zielland verfügen. Hier kooperierst du am besten mit einem Broker vor Ort.
- Zollanmeldung erforderlich: Für zollfreie Artikel ist eine Zollanmeldung erforderlich.
- Einfuhrumsatzsteuer abführen: Bei einem Warenwert über 135 Britischen Pfund musst du Einfuhrumsatzsteuer abführen. Sogenannte Low Value Goods - Produkte mit einem Warenwert von unter 135 britischen Pfund - dürfen zollfrei nach Großbritannien eingeführt werden.
- VAT-Nummer und EORI-Nummer beantragen: Je nach Art der Transaktion - etwa ob du über einen Marktplatz verkaufst oder nicht - müssen hiesige Händler sich auch jenseits des Ärmelkanals umsatzsteuerlich registrieren. Für die Einfuhr der Waren benötigst du zudem eine VAT-Nummer und musst dich für eine EORI-Nummer bewerben. Die EORI Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) dient dir als Händler- bzw. Importeur-Identifikation bei Importen aus dem EU-Ausland. Ohne EORI-Nummer dürfen keine Waren aus dem EU-Ausland importiert werden. Die Nummer kannst du kostenfrei bei Zoll Online beantragen.
- Sammelverzollungen dokumentieren: Bei Sammelverzollungen müssen Daten wie Warenwerte, Nettogewichte, Ursprungsländer, deutsche und britische Warentarifnummern sowie Artikelbeschreibungen in Deutsch und Englisch übergeben werden, um die Import- und Exportverzollung zu initiieren. Die Trennung von Low Value Goods, die zollfrei nach Großbritannien eingeführt werden dürfen, ist möglich.
Europäische Umsatzsteuerreform: VAT E-Commerce Package kommt
Anfang Juli 2021 steht die größte für den E-Commerce relevante EU-Umsatzsteuerreform seit Gründung des europäischen Binnenmarktes 1993 ins Haus. Das hierin u.a. geplante "VAT E-Commerce Package" dient dem Zweck, aufwendige und kostenintensive Prozesse der steuerlichen Erfassung im EU-Handelsverkehr zu erleichtern.
Bislang müssen sich Unternehmen, die grenzüberschreitend Handel an Endverbraucher betreiben, in den jeweiligen Bestimmungsländern an die lokalen Finanzbehörden wenden, um ihren Umsatzsteuerpflichten nachzukommen. Das anstehende VAT E-Commerce Package will diesen Prozess entschlacken und Institutionen besser vernetzen.
Welche praktischen Konsequenzen das VAT E-Commerce Package auf Online-Händler ausüben wird, bleibt abzuwarten. Kritiker sehen bereits vor Inkrafttreten der Reform im Sommer eine veraltete Entwicklung auf den E-Commerce zukommend. Zwar sei der Ansatz der Reform per se richtig: Die Einrichtung eines digitalen One-Stop-Shop (OSS), über den die grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Compliance zentral und standardisiert abgewickelt werden kann - ohne dass Händler sich im Zielland für Umsatzsteuerzwecke registrieren und dort Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen. Rasante Entwicklungen im E-Commerce und ein langwieriges Gesetzgebungsverfahrens würden jedoch allzu große positive Effekte verhindern.
Den die Möglichkeit für vereinfachte Erklärungen besteht nur für sogenannte Fernverkäufe. Damit sind grundsätzlich alle grenzüberschreitenden Lieferungen von Gütern an private Abnehmer adressiert. Innerhalb der Plattformökonomie und im Handel über verschiedene Transaktionschannel fallen jedoch durchaus noch eine ganze Reihe von Transaktionen an, die nicht über den OSS erklärt werden könnten. Als Omnichannel-Anbieter must du dich im Zweifelsfall also weiterhin im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat registrieren und zusätzlich eine reguläre lokale Umsatzsteuererklärung abgeben.
B2B-Partnerschaft: Cross-Border-Logistik mit Seven Senders
Alles neu, alles anders. Wer sich für diese neue Phase des E-Commerce im Zielmarkt Großbritannien besser aufstellen will, findet unter B2B-Logistikdienstleistern erfahrene Partner. Willst du deine Buchhaltung auch in Zukunft schlank halten, kannst du vom Warenausgang bis hin zum Retourenmanagement dein komplettes Fulfillment auslagern.
Anbieter Seven Senders gemeinsam mit MS Direct liefert z.B. bestellte Waren an deine britischen Kunden innerhalb von 48 Stunden. Seven Senders übernimmt dabei Export und Import vom Zentrallager des jeweiligen Online-Händlers in Deutschland bis zum Transport auf der Last Mile mit einem lokalen Carrier vor die Haustür. Verzollung und professionelles Retourenmanagement vor Ort im eigenen Warenlager in Suffolk (UK) runden den Full-Service ab.
Derart geradlinige Abläufe sind seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU nicht mehr für jeden Online-Händler einfach umzusetzen. Wer umfangreiche Handelsgeschäfte mit dem neuen EU-Drittstaat pflegt, spart in der Kooperation mit Cross-Border-Logistik Partnern auf jeden Fall Zeit und Nerven.
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