Bürgergeld beantragen für Selbständige und Aufstocker
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Grundsicherung und Bürgergeld: Das gilt für Selbstständige
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende können auch für einen erweiterten Personenkreis infrage kommen. Sofern eine der folgenden Aussagen auf dich zutrifft, bist du in der erleichterten Grundsicherung antragsberechtigt:
- Grundsicherung bei Kurzarbeit und für Geringverdiener: Du bist betroffen von Kurzarbeit in deinem Unternehmen oder beziehst bereits Arbeitslosengeld. Dein Einkommen ist deshalb so gering, dass du deinen Lebensunterhalt nicht mehr sichern kannst und aufstocken musst.
- Grundsicherung für Selbstständige: Du bist Freiberufler/in, Solo-Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in. Deine finanzielle Situation hat sich nach drei Corona-Krisenjahren drastisch verschlechtert. Ein Fortdauern dieser Situation im Kriegs- und Krisenwinter 22/23 ist unter den Auswirkungen des neuen Infektionsschutzgesetzes, gleichbleibender Inflation und getrübter Kaufkraft sehr wahrscheinlich.
Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten noch bis zum 31. Dezember 2022. Anschließend treten ab 1. Januar 2023 die neuen Regeln des Bürgergeldes auch für Selbstständige und Aufstocker in Kraft.
Das bedeutet Bürgergeld 2023 für dich konkret:
Mehr Geld und steigende Regelsätze
Der Regelsatz für eine/-n alleinstehende/-n Erwachsene/-n steigt ab 1. Januar 2023 um 53 Euro von ALT: 449 Euro auf NEU: 502 Euro. Für eine jährliche dynamische Anpassung der Regelsätze soll außerdem künftig im Voraus statt im Nachhinein die Inflation berücksichtigt werden.
Für weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Personen gilt:
- Lebenspartner oder -partnerinnen erhalten 451 Euro (bisher 404 Euro)
- für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren werden 420 Euro ausbezahlt (bisher 376 Euro)
- für 6- bis 13-jährige Kinder steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro)
- für Kleinkinder bis fünf Jahre steigt der Regelsatz auf 318 Euro (bisher 285 Euro)
Kosten für Unterkunft und Wohnen
Innerhalb der ersten zwei Jahre, in denen du Bürgergeld beziehst, darfst du weiterhin Mieter/-in deiner Wohnung bleiben, unabhängig davon, ob die Kosten angemessen erscheinen oder nicht.
Schonvermögen für 24 Monate
Du musst mit Bezug des Bürgergeldes nicht sofort deine Ersparnisse verbrauchen. Selbstständige und Aufstocker, die Bürgergeld erhalten, dürfen innerhalb der ersten zwei Jahre über ein Schonvermögen von bis zu 60.000 Euro verfügen. Für jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person sind 30.000 Euro anrechnungsfrei.
Dies ist eine erleichterte Zugangsvoraussetzung, die bereits zu Beginn der Corona-Krise eingeführt und nun übernommen wurde.
Dauerhaftes Schonvermögen
Das auf Dauer gewährte Schonvermögen wird ebenfalls erhöht sowie dessen Überprüfung vereinfacht. Demnach sind Ersparnisse bis zu 15.000 Euro pro Person im neuen Bürgergeld geschützt.
Damit entfällt die Inbezugnahme des Lebensalters als Indikator für die Höhe des dauerhaften Schonvermögens. Bisher sind es 150 Euro pro Lebensjahr - bei einer 35-jährigen Freiberuflerin z.B. 5250 Euro; bei einem 50-jährigen Einzelunternehmer beispielsweise 7.500 Euro.
Private Altersvorsorge, selbst bewohnte Immobilien & Kfz
Geförderte Altersvorsorge wie eine Riester-Rente bleibt komplett anrechnungsfrei. Darüber hinaus werden eine selbst genutzte Immobilie und ein Kraftfahrzeug unter der Prämisse der „Angemessenheit“ nicht angerechnet.
Die Rechtsprechung veranschlagt im Jahr 2022 beim Kfz in der Regel einen Verkehrswert von 7.500 Euro. Ob eine selbst bewohnte Immobilie als angemessen gilt, bemisst sich entlang ihrer Wohnfläche in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße, z. B. 80 qm für einen Einpersonenhaushalt oder 130 qm für einen Vierpersonen-Haushalt
Hinzuverdienst/ Ehrenamt
Einkommen, das oberhalb der Minijob-Grenze (künftig 520 Euro) und bis zu 1000 Euro zusätzlich erzielt wird, ist zu 30 Prozent anrechnungsfrei (Als Empfänger/-in von Grundsicherung durftest du bislang nur 20 Prozent der Einkünfte behalten). Schüler, Studierende und Auszubildende dürfen bis zu 520 Euro statt 100 Euro hinzuverdienen.
Für pauschale Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt galt bislang ein Freibetrag in Höhe von 200 Euro monatlich. Dieser Betrag wird erhöht und beträgt im neuen Bürgergeld 250 Euro pro Monat. Demnach bleiben dir 3.000 Euro Aufwandsentschädigung aus einem Ehrenamt jährlich unberührt.
Sanktionen
Bürgergeld-Beziehende bekommen mit der Vertrauenszeit einen sechsmonatigen Vertrauensvorschuss. Leistungskürzungen müssen durch massive bzw. wiederholte Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten gerechtfertigt sein.
Leistungsminderungen dürfen maximal 30 % des Regelbedarfs betragen. Kosten der Unterkunft und Heizkosten sind von Kürzungen ausgenommen.
Bürgergeld: Antrag stellen
Wie im Fall der Grundsicherung sind es die Jobcenter, welche Antrag und Auszahlung des Bürgeldes ab Januar 2023 regeln. Der elektronische Antrag unter Einreichung der geforderten Unterlagen (vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit) bleibt die erste Wahl.
Im Sinne des angekündigten Bürokratieabbaus sind darüber hinaus weitere Erleichterungen im Antragsprozess und bei der zügigen Auszahlung (automatisiert) zu erwarten.
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