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Drittes Entlastungspaket: Sind die Maßnahmen genug?

Entlastung bei Strompreisen, Senkung der Umsatzsteuer auf Gas, Verlängerung des Kurzarbeitergelds u.v.m. – 65 Milliarden Euro stecken im dritten Entlastungspaket. Diese Maßnahmen sollen kleine Unternehmen in der Energie-Krise unterstützen.

Fördermittel, Zuschüsse & Darlehen in der Krise

Bäckermeister in seiner Backstube beim Brotbacken.
Energieintensive Betriebe wie kleine Bäckereien stehen aktuell besonders unter Druck.

Drittes Entlastungspaket: Unterstützung für Unternehmen

1. Entlastung bei Strompreisen

Eine Strompreisbremse soll Bürgerinnen, Bürger – und ebenso kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif – spürbar entlasten. Sie sollen eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können.

Der Anreiz zum Energiesparen bleibe erhalten. Die Strompreisbremse solle dazu beitragen, dass die Strompreise insgesamt sinken. Zudem soll der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Strompreise und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen.

2. Erhöhung beim CO2-Preis wird verschoben

Um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht zusätzlich bei den Energiekosten zu belasten, soll die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben werden. Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas würde regulär zum 1. Januar 2023 um fünf Euro pro Tonne steigen.

3. Verlängerung Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Damit werde Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen.

4. Senkung der Umsatzsteuer auf Gas

Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten. Wenn die Senkung zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, sei damit zu rechnen, dass sich diese Maßnahme direkt inflationshemmend auswirken wird.

5. Abbau der kalten Progression

Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif werden angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer.

Die Werte werden im Herbst angepasst, sobald der Progressions- und Existenzminimumbericht vorliegt.

6. Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert. Hiermit soll die Gastronomiebranche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden.

7. Entfristung und Verbesserung der Home-Office Pauschale

Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro möglich, maximal 600 Euro pro Jahr.

Entlastet werden sollen auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen.

8. Weitergeltend: Anhebung der Fernpendlerpauschale

Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie soll die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen werden.

9. Midijobs: Anhebung der Grenze auf 2.000 EUR

Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird.

Ab dem 1. Januar 2023 soll diese Höchstgrenze nunmehr auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden. 

Eine Übersicht sämtlicher Maßnahmen findest du in der Ankündigung zum 3. Entlastungspaket auf der Website der Bundesregierung.

Maßnahmen im 3. Entlastungspaket © Bundesregierung

Maßnahmen im dritten Entlastungspaket als Übersichts-Grafik

Hilfe in der Krise oder geistige Insolvenz?

Sowohl in der Generaldebatte im Bundestag am Mittwoch, als auch während der Hauhaltsdebatte am Donnerstag – Spott und Häme über den TV-Auftritt von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei Sandra Maischberger reißen nicht ab.

Weiß der Wirtschaftsminister nicht, was eine Insolvenz bedeutet? Was viele überhört haben mögen, beleuchtet CAPITAL in einem Fakten-Check:

Wir arbeiten an Unterstützungsprogrammen, die Unternehmen helfen.

– Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 

Kleine energieintensive Betriebe in Not

Kleine energieintensive Unternehmen wie Bäckereien fordern bereits seit Wochen einen runden Tisch, erste Proteste in Norddeutschland sollen diesen Forderungen nun noch einmal Nachdruck verleihen:

Unsere Betriebe hatten in den vergangenen Monaten mit vielen Herausforderungen zu kämpfen. Das Bäckerhandwerk ist eine personalintensive Branche und kann die gestiegenen Kosten auf Grund der Wettbewerbssituation nur begrenzt an die Kunden weitergeben. Im Gegensatz zu anderen Branchen und Privathaushalten kann das Bäckerhandwerk kaum Energie sparen. Wir fordern daher eindringlich konkrete Hilfen der Bundesregierung – ohne ein Rettungspaket für unsere Betriebe wird es mit der Gasumlage ab Herbst nicht gehen!

Zitat von Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks

IWH Insolvenztrend: Ein Viertel mehr Firmenpleiten als im Vorjahr, Tendenz steigend

Aber wie ist es tatsächlich um die Zahl der Insolvenzen in Deutschland bestellt?

Laut einer aktuellen Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) lag die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften im August 26% über dem Vorjahreswert. Für den Herbst ist laut IWH-Inolvenztrend mit zunehmenden Insolvenzzahlen zu rechnen.

Droht eine Insolvenzwelle im Herbst 2022?

Man habe auf Basis der aktuellen Zahlen die Prognose für September leicht nach oben angepasst: Es sei nunmehr mit einem Zuwachs von 25% gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. Für Oktober ließen die Frühindikatoren des IWH ebenfalls deutlich höhere Insolvenzzahlen erwarten. Diese werden etwa ein Drittel über denen von Oktober 2021 liegen.

Steigende Preise für Energie und Vorleistungsgüter, die Mindestlohnerhöhung ab Oktober 2022 und hohe Lohnforderungen der Gewerkschaften sowie steigende Refinanzierungskosten (EZB-Zinswende) stellten viele Unternehmen vor wachsende Probleme. Hinzu komme, dass die Coronakrise die zuvor weitgehend robuste Eigenkapitalausstattung der Unternehmen angegriffen haben dürfte:

Nach lange Zeit niedrigen Insolvenzahlen hat nun eine Trendwende eingesetzt. (..) Die steigenden Insolvenzzahlen zeigen, dass viele Unternehmen mit dauerhaften Kostensteigerungen rechnen, die ihr Geschäftsmodell unrentabel werden lassen.

– Steffen Müller, Leiter der IWH-Abteilung Strukturwandel und Produktivität inkl. Fachbereich Insolvenzforschung

Die Gefahr einer neuen Insolvenzwelle betonen die Leibnitz-Forscher unterdessen (noch) nicht: 

Von einer drohenden Insolvenzwelle kann trotz steigender Zahlen derzeit nicht gesprochen werden.

– IWH Insolvenztrend

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist nicht geplant

Eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wie es sie in der Corona-Krise gegeben hatte, soll es nach derzeitigem Kenntnisstand in der aktuellen Energiekrise nicht geben. Vorschläge aus den Beratungen zum Entlastungspaket und aus dem Bundesfinanzministerium beziehen sich stattdessen auf die sogenannte Fortführungsprognose eines Unternehmens:

Bescheinigt demnach ein Wirtschaftsprüfer betroffenen Unternehmen eine positive Fortführungsprognose, müssen diese weniger kurzfristig Insolvenz anmelden.

In der Regel wird eine solche Fortführungsprognose für das laufende und das folgende Geschäftsjahr ausgesprochen. Angesichts der Unwägbarkeiten bei der Entwicklung der Energiepreise steht eine Verkürzung dieser Frist zur Diskussion. Demnach könnte eine positive Fortführung für einige wenige Monate ausreichend sein, um vorerst keine Insolvenz anmelden zu müssen.

Energiekostendämpfungsprogarmm bald auch für KMU

Über den genauen Beschluss der Koalitionspartner zu möglichen Anpassungen im Insolvenzrecht als Antwort auf die Energie-Krise sowie über die geplante Öffnung des Energiekostendämpfungsprogramms auch für KMU informieren wir dich hier zum gegebenen Zeitpunkt erneut.

IWH Insolvenztrend © Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

Grafik zur Entwicklung der Insolvenzen in Deutschland im Jahresverlauf 2022.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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