Bundesregierung beschließt Wiedereinführung der Meisterpflicht
In diesen 12 Gewerken gilt ab Januar 2020 wieder die Meisterpflicht
Sowohl Befürworter, als auch Gegner hatten nachvollziehbare Argumente in der Diskussion um eine Wiedereinführung der Meisterpflicht, die Branchenvertreter seit ihrer einstigen Abschaffung im Zuge der Handwerksnovelle 2004 immer wieder gefordert hatten. Die erhofften substanziellen Existenzgründungen seien ausgeblieben, im Gegenteil, Arbeits- und Ausbildungsqualität hätten durch die Entscheidung gelitten.
Im September nahm sich die Koalition der Thematik das erste Mal konsequent mit der Erarbeitung eines Regierungsentwurfes an. Am 12. Dezember beschloss der Bundestag den Gesetzesentwurf. Dieser fand schließlich am vergangenen Freitag die Bestätigung durch den Bundesrat.
Damit fallen sogenannte "gefahrengeneigte" Berufe, aber auch seltene, als besondere Kulturgüter schützenswerte Gewerke ab 1. Januar 2020 wieder unter die Meisterpflicht. Dies betrifft konkret die folgenden Berufe:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
- Betonstein- und Terrazzohersteller,
- Estrichleger,
- Behälter- und Apparatebauer,
- Parkettleger,
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker,
- Drechsler und Holzspielzeugmacher,
- Böttcher,
- Glasveredler,
- Schilder- und Lichtreklamehersteller,
- Raumausstatter sowie
- Orgel- und Harmoniumbauer
Stimmen aus dem Handwerk zum finalen Beschluss
"Bundestag und Bundesrat setzen mit ihrem klaren ‚Ja zum Meister‘ ein starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk", zeigte sich Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zufrieden und begründete dies: "Die Wiedereinführung des Meisterbriefes ist auch ein klares Bekenntnis zur Wertigkeit von beruflicher Ausbildung und unseres weltweit geachteten dualen Ausbildungssystems. Wie soll ich junge Menschen begeistern, einen Beruf zu erlernen, wenn sie glauben müssen, Kenntnisse und Fertigkeiten sind nicht wichtig? Durch die Aufhebung der Meisterpflicht war die fatale Botschaft ausgesendet worden, Qualifizierung wäre nicht wichtig. Das hat den Wissenstransfer über den Dreiklang Meister, Geselle, Azubi massiv geschwächt und damit letztlich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen."
"Kurz vor Weihnachten hat uns der Bundesrat zwei Beschlüsse unter den Baum gelegt, die jeder für sich von großer Bedeutung für unsere Branche sind. Für beide haben wir uns seit Jahren eingesetzt, nun sind wir froh, dass die Gesetzgebungsverfahren positiv beendet worden sind." - Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe äußerte sich als Vertreter einer hart umkämpften Branche via Pressemitteilung dankbar für die Beschlussfassung.
Dies gilt gleichfalls für die Mehrheit der betroffenen Berufsgruppen, wenn diese auch mit vielfach verhaltenerem Enthusiasmus auf unwiederbringlich verlorene Fachkräfte der vergangenen 15 Jahre seit Inkrafttreten der Handwerksnovelle hinwiesen.
Ganz anders die Einschätzung der Monopolkommission als Beratergremium der Bundesregierung. Kommissionsvorsitzender Achim Wambach stellte das maßgebliche Argument der Befürworter der Reform schlichtweg in Frage: "Es gibt keine empirischen Belege, dass nur durch Meisterpflicht Qualität und Qualifikation im Handwerk gesichert werden kann."
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt das Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ab 1. Januar 2020 nun auf jeden Fall final in Kraft.
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