Kosmetikstudio gründen: Checkliste nutzen
Businessplan kostenfrei erstellen
3-Punkte Checkbox zur Eröffnung eines Kosmetikstudios
1. Gründerprofil:
- Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?
2. Businessplan:
- Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?
3. Finanzplan:
- Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?
1. Gründerprofil: Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?
1. Bin ich fachlich qualifiziert?
Es gibt keine rechtliche Vorgabe an die berufliche Qualifikation für selbständige Kosmetiker*innen. Im Idealfall verfügen Sie über eine dreijährige berufliche Ausbildung in einem Kosmetiksalon oder auf einer Fachschule. Alternativ sind schulische Weiterbildungsmaßnahmen privater Träger ein häufig gewählter Ausbildungsweg.
2. Welche Rechtsform soll ich wählen?
Als Einzelunternehmer oder im Gründungsteam bei z.B. kombinierten Geschäftsmodellen (Kosmetik- und Nagelstudio) haben Sie in der Wahl der Rechtsform die Möglichkeit vereinfachter Buchführungspflichten, wenn Sie als "natürliche Personen" oder als ein Zusammenschluss solcher gewerberechtlich auftreten.
3. Habe ich alle Unterlagen für die Gewerbeanmeldung?
Wenn Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt diesbezügliche Angaben im Rahmen der Anmeldung Ihres Gewerbes machen. Anschließend übermittelt die Behörde Ihre Daten an das Finanzamt zur Erteilung einer Steuernummer. Außerdem müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Handwerkskammer in die Liste der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen lassen. Sämtliche Anmeldekosten belaufen sich auf rund 100 EUR je nach Gemeinde.
3. Welche Absicherung brauche ich?
- Berufshaftpflicht
- evtl. Inhalteversicherung
- Gewerberechtsschutz für mögliche Rechtsstreitigkeiten mit Kunden (z.B. bei Arbeitsunfällen mit Personenschaden)
- Kranken- und Rentenversicherung für Selbständige
4. Wie mache ich auf mich aufmerksam?
Eine eigene Website und mit dieser verknüpfte Social Media Profile (z.B. Facebook, Whatsapp-For-Business Profile) und ein gut platzierter Google My Business Eintrag bringen Ihrem Studio die verdiente Aufmerksamkeit.
5. Welche rechtlichen Bestimmungen muss ich im Unternehmensalltag besonders beachten?
Als selbständige/r Kosmetiker*in unterliegen Sie im Arbeitsalltag mit § 36 Absatz 2 den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und müssen die hygienischen Anforderungen erfüllen, die der Gesetzgeber an selbständige Unternehmer im Tätigkeitsfeld stellt. Das bedeutet außerdem den Aushang eines Rahmenhygieneplans. Sie müssen mit unregelmäßigen Kontrollen des Gesundheitsamtes rechnen, das die Einhaltung überprüft.
2. Businessplan: Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?
Als selbständige/r Kosmetiker*in müssen Sie bei der Eröffnung eines stationären Geschäfts umfangreiche Investitionen in Ausstattung und Betriebsmittel tätigen. Wenn Sie über geringes Eigenkapital verfügen, können Sie sich um zahlreiche Fördermittel für Existenzgründer bewerben. Banken und Finanzdienstleister erwarten im Gegenzug ein schlüssiges Konzept, aus dem die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee erkennbar wird. Ein vollständiger Businessplan ist deshalb das wichtigste Nachweisdokument.
3. Finanzplan: Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?
Die Gründungskosten eines kleinen stationären Kosmetikstudios sind mit circa 10.000 EUR zu beziffern. Je nachdem, welche Leistungen Sie anbieten wollen und welches Inventar diese erfordern, können schnell hohe Investitionssummen anfallen. Bund und Förderbanken, aber auch private Finanzierungspartner unterstützen kleine und mittlere Unternehmen mit dem notwendigen Gründerkapital.
Wenn Sie aus bestehender Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen, suchen Sie das Gespräch mit den Mitarbeitern von Arbeitsagentur und Jobcenter, die Ihre Voraussetzungen für eine Antrag auf Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld prüfen können.