Corona-Hilfen: Notfallfonds in Milliardenhöhe für Soloselbstständige
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Coronakrise: Welche Hilfen erhalten Soloselbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler?
Nachdem die Bundesregierung in den vergangenen zwei Wochen bereits umfangreiche Liquiditätshilfen für Unternehmen in der Corona-Krise bereitgestellt hat, sollen nun weitere Maßnahmen insbesondere für die Zielgruppe der Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen folgen. Nach Berichten von u.a. Reuters und dem Handelsblatt soll bereits am kommenden Montag ein milliardenschweres Hilfsprogramm verabschiedet werden, das u.a. Betriebsmittelhilfen vorsieht, die unbürokratisch und zunächst ohne Bedarfsprüfung vergeben werden sollen. Erst im Nachhinein solle festgestellt werden, ob der Bedarf tatsächlich gerechtfertigt war. Die Hilfen, könnten laut Handelsblatt in Abhängigkeit der jeweiligen Beschäftigtenzahl zwischen 9.000 EUR bis zu 15.000 EUR liegen.
Der Notfallfonds soll Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen prinzipiell unbürokratische Direkthilfen bereitstellen. Freiberufler wie Künstler, Fotografen, Dolmetscher oder Physiotherapeuten, aber auch branchendivers Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern profitieren im geplanten Notfallfonds.
Der SPIEGEL berichtet außerdem von einer Clusterung des Fonds - 10 Milliarden EUR sollten als direkte Zuschüsse an besonders betroffene Kleinstunternehmen erteilt werden, die übrigen bislang geplanten 30 Milliarden EUR würden indes als Darlehen gewährt.
Bund lockert für dich die Schuldenbremse
Möglich wird dies, da der Bund nach den bereits auf den Weg gebrachten milliardenschweren Hilfsprogrammen nun von seiner Möglichkeit Gebrauch macht, eine Ausnahme von der in der Verfassung verankerten Schuldenregel zu nutzen. Dies ist in der aktuell außergewöhnlichen Notsituation rechtmäßig und gestattet der Bundesregierung sich stärker zu verschulden, als es die sogenannte Schuldenbremse grundsätzlich zuließe.
Quo Vadis deutsche Wirtschaft: V- oder L-Szenario?
Weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte zuletzt auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung gefordert. In einer Pressemitteilung mahnte DIW-Konjunkturchef Claus Michelsen: „Die Politik sollte jetzt weiter entschlossen handeln: Brücken mit Liquiditätshilfen und Kurzarbeit bauen, die Bereitschaft für einen erheblichen Nachfrageimpuls erklären und eine Koordination zwischen den Regierungen organisieren.“
Das DIW geht sogar noch weiter und skizziert zwei mögliche Perspektiven für die deutsche und weltweite Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise. Demnach gäbe es die Option einer schnellen Normalisierung (V-Szenario) oder aber einem Szenario, das eine schnelle Abwärtskurve bedeuten kann (L-Szenario), letzteres gekennzeichnet durch langwierige Produktionsstörungen und einen nachhaltigen Nachfragerückgang. Je nachdem, wie gravierend und andauernd die aktuell notwendigen öffentlichen Restriktionen sein werden, müssten laut DIW eventuell noch drastischere Maßnahmen ergriffen werden. Dies könnte ein Vorziehen der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags sein oder eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer bzw. der Sozialversicherungsbeiträge.
Antragsverfahren und Kontakt: Wir halten dich auf dem Laufenden
Sobald BMF und BMWI die Details zum konkreten Antragsverfahren sowie Ansprechpartner für betroffene Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bekanntgeben, wirst du hier davon erfahren.
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