Darlehen in Dresden
Mikrodarlehen für Existenzgründer und Junge Unternehmer (ESF)
Bis fünf Jahre nach Ihrer Geschäftsaufnahme können Sie sich für ein zinsgünstiges Darlehen von maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bewerben. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Teil der Finanzierungssumme selbst aufbringen können und zwar ganz konkret mindestens 20 % der Gesamtkosten. Für die Rückzahlung bleibt Ihnen bis zu 6 Jahre Zeit. Mit der Tilgung starten Sie spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensauszahlung. Darlehensnehmer, die eine der Förderung zugrunde liegende Maßnahme in den Regionen Chemnitz und Dresden umsetzen, erhalten ihre Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und vom Freistaat Sachsen..
ERP Gründerkredit StartGeld
Mit dem ERP Gründerkredit StartGeld unterstützt die KfW speziell Existenzgründer bis fünf Jahre nach der Gründung bei der Finanzierung Ihrer Vorhaben.
ERP Gründerkredit – Universell
Das KfW-Programm "KfW-Gründerkredit – Universell" fördert die Existenzgründung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe, wenn Investitionen in Deutschland getätigt werden, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
ERP-Kapital für Gründung: Bis zu 500.000 Euro für eine Teilfinanzierung
Bis zu 3 Jahre nach Start Ihres Unternehmens können Sie mit einer Teilfinanzierung der KfW bis zu 50 % Ihres gesamten Investitionsbedarfs decken, vorausgesetzt Sie verfügen über mindestens 10 % Eigenkapital. Für diese Maßnahme sind keine Sicherheiten erforderlich. Während der tilgungsfreien Zeit von 7 Jahren zahlen Sie nur Zinsen plus Garantieentgelt. Danach tilgen Sie Ihren Kredit in vierteljährlichen Raten, zuzüglich der Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag. Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 15 Jahren. Denkbare Investitionsbereiche, die mit dem ERP-Kapital gefördert werden, lauten wie folgt:
Anschaffung / Investition von/in
- Anlagen
- Maschinen
- Computer
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
Gefördert werden Selbständige und Freiberufler, die
- ein Unternehmen gründen
- ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
- sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
- ein Unternehmen im Haupterwerb führen möchten