Elterngeldreform 2021: Das ändert sich für Unternehmen
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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Inhalte und Reformen ab 2021
Ende Februar hat die Bundesregierung die neue Elterngeldreform verabschiedet. Sie tritt zum 1. September 2021 in Kraft und bringt Verbesserungen für Beschäftigte in Elternzeit und ihre Arbeitgeber. Die wesentlichen Regeln zur Elternzeit gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und die ab 2021 in Kraft tretenden Reformen findest du in unserem Überblick.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?
Der Anspruch auf Elternzeit ist unabhängig von Form und Umfang des jeweiligen Arbeitsverhältnisses.
Ein Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld besteht sämtlich für:
- Arbeitnehmer,
- Auszubildende
- in Heimarbeit Beschäftigte,
- Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter sowie
- geringfügig Beschäftigte.
Wie lange wird Elternzeit gewährt?
Beschäftigte in Elternzeit können für maximal 14 Monate Elterngeld erhalten, sofern sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen. Wer das seit 2015 neu hinzugetretene Elterngeld-Plus beantragt, kann die Zahlungsdauer weiter verlängern, allerdings unter Berücksichtigung einer Verkleinerung der monatlichen Auszahlungen.
Wer bezahlt das Elterngeld?
Die Berechnung und Auszahlung des Elterngelds erfolgt in Zusammenarbeit mit den staatlichen Elterngeldstellen, die sich auf die einzelnen Bundesländer aufteilen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat. Ausschlaggebend ist immer der Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes.
Antrag auf Elternzeit: Das müssen Arbeitgeber wissen
2021 könnte das Jahr des Corona Baby-Boom werden. Damit Betriebsabläufe sichergestellt sind, finden Arbeitgeber hier nützliche Tipps über Fristen zum Antrag auf Elternzeit, deine Mitwirkungspflichten sowie Möglichkeiten, wie du eine Elternzeitvertretung in Teilzeit sicherstellen kannst.
Elternzeit beantragen: Verfahren und Mitwirkungspflichten
- Spätestens 7 Wochen vor Antritt: Den Antrag auf Elternzeit müssen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit in Schriftform stellen.
- Auf 2 Jahre verbindlich geplant: Die Angestellte oder der Arbeitnehmer müssen sich für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren verbindlich festlegen, wie sie die Elternzeit ausgestalten möchten (§ 16 BEEG).
- Urlaubsanspruch anpassen: Arbeitgeber haben das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
- Zustimmung und Einvernehmen: Die Angaben im Antrag sind grundsätzlich bindend. Eine Anpassung kann auf Wunsch und mit der Zustimmung des Arbeitgebers vorgenommen werden. Die Zustimmung darfst du nicht grundlos verweigern.
- Bescheinigung austellen: Als Arbeitgeber musst du Anträge auf Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG bescheinigen.
Elternzeit und Elterngeld: Die Reformen im Überblick
Ab 1. September 2021 gelten folgende Neuerungen für die Gestaltung der Elternzeit und Bezug von Elterngeld:
- Mehr Elterngeld bei Frühgeburten: Eltern, deren Kinder mindestens sechs, acht, zwölf oder 16 Wochen zu früh geboren wurden, bekommen ab September 2021 jeweils einen weiteren Monat Elterngeld. Mögliche Entwicklungsverzögerungen bei den entsprechenden Kindern sollen dadurch besser aufgefangen werden.
- Anspruch auf mehr Teilzeitarbeit: Arbeitnehmer in Elternzeit haben grundsätzlich Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit. Win-Win-Situation für beide Parteien, dein Arbeitnehmer darf in Zukunft mehr Stunden in Teilzeit für dich arbeiten. Die Anzahl möglicher Wochenstudnen wurde von 30 Stunden auf 32 Wochenstunden (4-Tage-Woche) leicht erhöht.
- Regeln für Partnerschaftsbonus vereinfacht: Der Partnerschaftsbonus ist ein zusätzliches Elterngeld, das Paare erhalten können, wenn beide Eltern die Kinderbetreuung aufteilen und eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten. Die Elterngeldreform vereinfacht ab 1. September den Bezug für den Partnerschaftsbonus. Wer zwischen 24 bis 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeitet und gemeinschaftlich für die Betreuung von Kleinst- und kleinen Kindern sorgt, hat Anspruch darauf (alt: Teilzeit von 25h bis 30h pro Woche).
- Kein Elterngeld für Topverdiener: Für "Topverdiener" ändern sich die Einkommensgrenzen. Künftig haben Paare mit einem Spitzenverdienst von mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen (alt: 500.000 Euro) keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Für Alleinerziehende liegt die Grenze gleichbleibend bei 250.000 Euro.
Mehr Infos für Arbeitgeber und Beschäftigte in Elternzeit erteilen die Vertretungen der in deinem Bundesland zuständigen Elterngeldstellen.
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