Bezugsdauer für Kurzarbeit bis 30. Juni verlängert

Die Bundesregierung hat jetzt den Anspruch auf den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld nochmal bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Zusätzlich wurden noch einige andere Anpassungen beim Kurzarbeitergeld vorgenommen. Wir zeigen dir die aktuellen Neuregelungen auf und geben dir eine Zusammenfassung über den aktuellen Stand beim Kurzarbeitergeld.

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Kurzarbeit verlängert

Bundesregierung beschliesst Verlängerung der aktuellen Kurzarbeitsregelung

Die Regelungen zur Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses in Folge der Corona-Krise sollte am 31. März eigentlich auslaufen. Stattdessen wurden sie nun zum sechsten Mal angepasst und verlängert.

"Doch die betroffenen Betriebe sollen angesichts der schwer abschätzbaren weiteren Entwicklung der Pandemie weiterhin Planungssicherheit haben." Bundesregierung

Das Kurzarbeitergeld sollen die betroffenen Unternehmen nunmehr weiterhin bis zum 30. Juni 2022 beantragen können. Damit gilt weiterhin:

  • Unternehmen können Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent ihrer Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die eigentliche Regelung liegt bei 30 Prozent.
  • Unternehmen verzichten vollständig auf den Aufbau von Minusstunden.
  • Auch für Beschäftigte in der Leiharbeit kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Bezugsdauer nochmal verlängert

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld liegt in der Regel bei 12 Monaten. Diese soll mit dem neuen Beschluss von der Arbeitsagentur jetzt um bis zu 28 Monate verlängert werden. Bisher waren dies 24 Monate.

Unterbricht sich dein Anrecht auf Kurzarbeit für drei zusammenhängende Monate oder länger, weil du etwa die Kriterien dafür nicht mehr erfüllst, dann beginnt immer eine neue Bezugsdauer.

Der Beginn der neuen Bezugsdauer ist dann ausschlaggebend für die entsprechenden Konditionen des Kurzarbeitsgeldes.

Hinzuverdienst auch weiter möglich

Mit der jetzt verlängerten Kurzarbeitregel bleibt es bis zum 30. Juni 2022 auch weiterhin möglich, mit einem während der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob nach § 8 Abs. 1 Nummer 1 SGB IV anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. 

Ohne diese Sonderregelung gilt für eine nach Eintritt der Kurzarbeit aufgenommenen Nebentätigkeit, dass das hieraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Anders bei einer Nebentätigkeit, welche schon vor der Kurzarbeit im Hauptberuf bestand. Hier bleibt das Entgelt aus der Nebentätigkeit generell anrechnungsfrei.

Förderung der Sozialversicherungsbeiträge bleibt halbiert

Als Unternehmer hast du die Sozialversicherungsbeiträge für deine in Kurzarbeit befindlichen Mitarbeiter zu zahlen. Nach der Krisenregelung wirst du dabei jedoch unterstützt. Nachdem du die Sozialversicherungbeiträge, wie auch das Kurzarbeitergeld, vorgeschossen hast, kannst du diese von der Arbeitsagentur zurückfordern.

Für das Jahr 2021 konntest du von Januar bis September deine gesamten abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern, also 100 Prozent. Diese Förderung wurde dann ab Oktober 2021 halbiert.

Somit beträgt die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auch in 2022 nur 50 Prozent. Das solltest du als Unternehmer unbedingt beachten.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Die Kriterien des Kurzarbeitergeldes sind verworren und können sich im Verlauf des Bezuges ändern. Wichtig dabei ist die Betrachtung für Bezugszeiträume ab April 2021.

Deine Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld. Eltern mit mindestens einem Kind sogar 67 Prozent. Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld dann erhöht werden, wenn der Entgeltausfall im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent beträgt.

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes erfolgt dann gestaffelt:

  • Bezugsmonat 1 - 3 Höhe 60 Prozent des Netto-Entgelts, 67 Prozent mit Kind
  • ab dem 4. Bezugsmonat Höhe 70 Prozent des Netto-Entgelts, 77 Prozent mit Kind
  • ab dem 7. Bezugsmonat Höhe 80 Prozent des Netto-Entgelts, 87 Prozent mit Kind

Die Erhöhungen des Kurzarbeitergeldes gelten für Zahlungen in 2022 auch für Beschäftigte, welche ab 1. April 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld erhalten haben.

Weitere Hinweise zum Kurzarbeitergeld:

Neustarthilfe 2022: Antragstellung ist ab sofort möglich

Nachdem es Ende letzten Jahres nach einem Auslaufen der Corona-Förderung für kleinste und kleine Unternehmen aussah, hat die Bundesregierung doch eine Neustarthilfe 2022 aufgelegt. Selbständige und Künstler, aber auch Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können diese Förderung für die Monate Januar bis März 2022 jetzt beantragen.

Überbrückungshilfe 4 bis Sommer verlängert

Die Überbrückungshilfe 4 ist erst im Januar mit ihren neuen Förderregelungen bis zum März 2022 verlängert worden und kann über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium eine erneute Verlängerung dieser Corona-Krisenhilfen für Unternehmen bekannt gegeben. Wir geben dir eine Zusammenfassung des Förderprogramms.

Krisenkredite der KfW verlängert und erhöht

Die Krise geht weiter und somit wurden wiederholt auch die Krisenkredite der staatlichen Förderbank für betroffene Unternehmen verlängert und erhöht. Bis zum 30. April kannst du mit entsprechender Bonität nun die Krisenkredite noch beantragen. Was du dabei beachten musst und welche neuen Konditionen dich erwarten, haben wir zusammengefasst.

Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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