Neustarthilfe 2022: Antragstellung ist ab sofort möglich
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Neustarthilfe 2022 im Überblick
Seit dem Corona-Krisenbeginn im März 2020 befinden sich besonders Einzelunternehmer und somit auch Kunst- und Kreativschaffende in einer schwierigen Geschäftslage. Wie kaum eine andere Berufsgruppe dürfen sie nicht oder nur sehr erschwert ihre Profession ausüben. Gleichzeitig waren die ersten Coronahilfen nicht auf ihre spezielle Krisensituation ausgelegt.
Mit Jahresbeginn 2021 erhielten dann auch diese kleinsten Unternehmen mit dem Förderprogramm "Neustarthilfe" die Option für staatliche Ausgleichszahlungen.
Nachdem es nach einem Auslaufen der "Neustarthilfe" Ende 2021 aussah, hat die neue Bundesregierung mit der "Neustarthilfe 2022" den Corona-Schutzschirm für insbesondere die Soloselbständigen und Künstler weitergeführt.
Die Neustarthilfe 2022 kannst du für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragen, auch wenn du schon die "Neustarthilfe" und "Neustarthilfe Plus" bekommen hast.
Förderfähige Unternehmen
Die Neustarthilfe ist nicht nur als Corona Hilfe für die kleinsten Unternehmen gedacht. Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gibt es aber spezifische Bedingungen. Auch kurz befristete Beschäftigte in den darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte müssen besondere Regelungen beachten.
Folgende Unternehmen können die Neustarthilfe 2022 beantragen:
- Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter
- Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern
- Genossenschaften
- kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte
Um die Neustarthilfe 2022 beantragen zu können, musst du schon vor dem 1. Oktober 2021:
- freiberuflich gearbeitet haben, oder
- ein Gewerbe betrieben haben
Ausserdem musst du:
- deine Selbständigkeit im Haupterwerb ausüben und daraus mindestens 51 Prozent deiner Einkünfte beziehen
- bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein
Gleichzeitig darfst du:
- höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen
- die Überbrückungshilfe 4 nicht in Anspruch genommen haben
Förderkonditionen
Die Neustarthilfe 2022 ist vorerst ein Vorschuss und kann als eine Art Betriebskostenpauschale bezeichnet werden. Sie beträgt jeweils einmalig 50 Prozent eines Referenzumsatzes, meist aus dem Jahr 2019. Sonderfälle gibt es bei geringen Umsätzen in 2019 durch aussergewöhnliche Umstände oder für Existenzgründungen nach dem 1. Januar 2019, aber vor dem 1. Oktober 2021.
Als Neustarthilfe 2022 ausgezahlt werden:
- maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften
- maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
Erfüllst du die Antragsvoraussetzungen, wird dir die Neustarthilfe 2022 zunächst als Vorschuss ausgezahlt. Nach Ablauf des Förderzeitraums musst du in eine Endabrechnung einreichen. Diese enthält deine endgültig realisierten Umsätze der Monate Januar bis März 2022. Aus denen dann die genaue Höhe der Neustarthilfe 2022 berechnet wird. Hast du zuviel "Vorschuss" bekommen, musst du diesen ganz oder anteilig zurückzahlen.
Zum Thema "Rückzahlung" gilt:
- Du kannst den Vorschuss für die Monate Januar bis März 2022 in voller Höhe behalten, wenn du Umsatzeinbußen von 60 Prozent und mehr hattest.
- Ist dein Umsatz in dem Zeitraum weniger als 60 Prozent gesunken, musst du einen Teil des entsprechenden Vorschusses zurückzahlen. Der "Vorschuss" und dein Umsatz dürfen 90 Prozent des Referenzumsatzes nicht überschreiten.
- Beträgt dein Umsatzeinbruch in dem Zeitraum Januar bis März 2022 weniger als zehn Prozent, bzw. kommst du aus eigener Kraft auf mehr als 90 Prozent des Referenzumsatzes, musst du den gesamten "Vorschuss" zurückzahlen.
Beantragung der Neustarthilfe 2022
Als natürliche, selbständige Person, auch als Teil einer Personengesellschaft sowie auch als kurz befristet beschäftigte Person in den darstellenden Künsten sowie als unständig beschäftigte, kannst du seit dem 21. Januar 2022 den Antrag auf Neustarthilfe 2022 direkt über das Elster-Zertifikat beim BMWK einreichen. Hier kommst du zum Antragsportal: Link
Als eben genannte, natürliche Person sollst du ausserdem in Kürze das Wahlrecht erhalten, deinen Antrag auch über einen prüfenden Dritten aus den steuerberatenden Berufen stellen zu können. Als Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft kannst du die Neustarthilfe 2022 ausschliesslich über einen solchen prüfenden Dritten beantragen.
Die Neustarthilfe 2022 können alle Berechtigten bis 30. April 2022 beantragen.
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