Überbrückungshilfe 4 bis Sommer verlängert
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Verlängerung der Überbrückungshilfe 4 bis Ende Juni 2022
Die Überbrückungshilfe ist das zentrale Förderprogramm der staatlichen Corona-Krisenhilfen für Unternehmen. Über einen Monat vor Auslaufen der Hilfsmassnahmen, ist jetzt die erneute Verlängerung um weitere drei Monate vom Wirtschaftsministerium bekannt gegeben worden.
Vor kurzem wurde erst der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit verlängert. Womit die Verlängerung der Überbrückungshilfe nun gleichgezogen ist und auch bis Ende Juni 2022 erfolgen kann.
Ob es eine Überbrückungshilfe 4 plus oder gar eine Überbrückungshilfe 5 mit geänderten aktuellen Regelungen geben wird, steht jedoch noch aus. Das Bundeswirtschaftsministerium finalisiert aktuell einzelne Förderbedingungen.
Aktuelle Konditionen der Überbrückungshilfen 4
Seit Juni 2020 gibt es sie, die Überbrückungshilfen. Mit der Überbrückungshilfe konnten und können Unternehmen einen Teil ihrer Fixkosten aufgrund der politischen Markteinschränkungen zurückfordern. Diese Ausgleichszahlungen wurden mehrfach verlängert.
Eigentlich war die sogenannte Überbrückungshilfe 3 Plus, welche seit Juni 2021 lief, schon die Überbrückungshilfe 4. Diese Ausgleichszahlungen liefen im Dezember vergangenen Jahres aus. Die neue Bundesregierung hatte in einer ihrer ersten Amtshandlungen deshalb die Überbrückungshilfe IV ins Leben gerufen.
Unternehmer und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 können die Überbrückungshilfen 4 beantragen. Diese Umsatzgrenze entfällt für von politisch angeordneten Schliessungen direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche.
Junge Unternehmen die von den politischen Beschränkungen betroffen sind, können ihren bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung durch ihr zuständiges Finanzamt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ angegebenen geschätzten Jahresumsatz 2021 angeben.
Die aktuelle Überbrückungshilfe IV steht nur Unternehmen zu, welche einen krisenbedingten Umsatzeinbruch verkraften müssen. Diese Unternehmer bekommen einen Teil ihrer fixen Betriebskosten erstattet, nicht jedoch ihren Gewinnverlust bzw. das Geld zur Absicherung ihrer Existenz.
Die förderfähigen fixen Betriebskosten bekommen Unternehmen mit über 70 Prozent Umsatzausfall nur noch zu 90 Prozent erstattet. Bei den Überbrückungshilfen 3 Plus waren dies noch 100 Prozent. Mit Umsatzeinbruchen von 70 bis 50 Prozent erhältst du 60 Prozent deiner förderfähigen Betriebskosten zurück. Bei 50 bis 30 Prozent Einbruch deines Umsatzes erhältst du von den förderfähigen Fixkosten nur 40 Prozent wieder.
Unternehmen, die wegen krisenbedingter Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Ansonsten können aktuell Unternehmen den Corona-Schutzschirm in Form der Überbrückungshilfen 4 noch bis 31. März 2022 über prüfende Dritte der steuerberatenden Berufe beantragen. Die Kosten dafür, sind nach wie vor aus eigener Tasche zu zahlen.
Ob und inwieweit sich die Regelungen der Überbrückungshilfe ändern, werden wir nach Bekanntgabe für dich zusammenfassen. Seit Kurzem steht dir als Unternehmen eventuell auch die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Ob diese in Kürze dann auch noch einmal verlängert wird, ist noch ungewiss.
Hilfe und Beratung bei der Beatragung ein Muss
Die Regelungen der Überbrückungshilfen sind von Mal zu Mal komplexer geworden. Mit den aktuellen Regelungen für junge Unternehmen, Unternehmen der Advents- und Weihnachtsmärkte, der Reisebranche oder der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft ist die Überbrückungshilfe 4 noch unübersichtlicher geworden.
Wer seit Beginn der Krise auf die Überbrückungshilfen setzt, muss maximale Förderhöhen beachten. Ausserdem muss eine Schlussabrechnung abgegeben werden. Wird dabei oder gar später festgestellt, das die Zahlung der Überbrückungshilfen nicht korrekt war, kann es zu empfindlichen Rückzahlungen kommen. Deshalb empfehlen wir vor Beantragung eine Beratung von einem spezialisierten Fördermittelexperten und den Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung für Fördermittel.
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte im Sommer letzten Jahres schon massive Hilfsgeld Rückzahlungen. Demnach hatten Unternehmer freiwillige Rückzahlungen von Hilfen in Höhe von 911 Millionen Euro vorgenommen. Hinzu kamen nochmal rund 322 Millionen Euro an Rückzahlungen, die von den Ländern eingefordert wurden. Davon waren rund 30.000 Unternehmen betroffen.
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