EXIST-Gründerstipendium: Förderung für innovative Ideen
Kostenloser Businessplan für Fördermittel
Das EXIST-Gründerstipendium wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vergeben und unterstützt Studierende, Absolventen und Wissenschaftler, die eine innovative Geschäftsidee verwirklichen wollen. Ziel ist es, die Gründungskultur in Deutschland zu fördern, und damit laut BMWK ein Wirtschaftswunder 2.0 zu evozieren.
25 Jahre EXIST-Gründerstipendium
Seit 1998 werden jährlich mit EXIST ca. 250 High-Tech Start-ups gegründet und über 200 Gründungszentren an Hochschulen in ganz Deutschland unterstützt. Erst kürzlich wurde das 3000. EXIST-Gründungsstipendium für einen herausragenden Businessplan vergeben.
Du willst mit einer bahnbrechenden Geschäftsidee in die Selbständigkeit starten und suchst Unterstützung? Das EXIST-Gründerstipendium könnte genau das Richtige für dich sein.
Das EXIST-Gründerstipendium richtet sich als Gründungsfinanzierung an:
- Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen.
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter, deren Abschluss oder Ausscheiden nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
- Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben (das Gründerteam darf nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen).
Ein Gründerteam darf aus maximal drei Personen bestehen. Eine der drei Personen kann eine qualifizierte Berufsausbildung haben und als technische/r Mitarbeiter/in gefördert werden. Der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.
EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft unterstützt:
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Die EXIST-Gründerförderung finanziert monatliche Beiträge zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts, Kosten für Sachausgaben und bietet Coaching-Leistungen wie folgt:
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts:
- Promovierte Gründer/innen: 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in: 2.000 Euro/Monat
- Studierende: 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Zusätzliche Leistungen:
- Sachausgaben: Bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
- Coaching: Bis zu 5.000 Euro
Gründerteams erhalten Coaching und müssen ein Seminar zur »Gründerpersönlichkeit« besuchen. Erste Ergebnisse zum Businessplan werden nach 5 Monaten erwartet, ein fertiger Businessplan nach 10 Monaten.
Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Der EXIST-Leuchtturmwettbewerb Startup Factories fördert hochschulnahe, privatrechtlich organisierte Gründungszentren. 26 Bündnisse aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und privaten Akteuren nahmen teil.
Eine Experten-Jury wählte Ende Mai 2024 die 15 besten Projekte für die Konzeptphase aus. In den nächsten acht Monaten entwickeln die künftigen Start-up Factories Feinkonzepte, um sich für eine mehrjährige Projektphase zu bewerben. Die finale Auswahl erfolgt im ersten Quartal 2025.
EXIST-Startup Factories pro Bundesland
Folgende Universitäten und Projekte sind an den EXIST-Startup Factories beteiligt und haben eine Prämierung für ihre Konzeptphase erhalten (vgl. BMWK):
- Baden-Württemberg: NXTGN Startup Factory (Karlsruher Institut für Technologie)
- Bayern: ZOHOfactory (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
- Berlin: UNITE (Freie Universität Berlin)
- Bremen: LighthouseNorthwest (Universität Bremen)
- Hamburg: SFHH - Startup Factory Hamburg (Universität Hamburg)
- Hessen: StartMiUpFactory (Philipps-Universität Marburg); Startup_RMUFS (Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main)
- Mecklenburg-Vorpommern: Startup_Factory_MV (Universität Rostock)
- Niedersachsen: GOe_FUTURE (Georg-August-Universität Göttingen)
- Nordrhein-Westfalen: StartupFactoryOWL (Universität Paderborn); GatewayFACTStartup (Universität zu Köln); REACH-SUPF (Universität Münster); StartupFactoryRUHR (Technische Universität Dortmund);
- Saarland: TheBRIDGE (Universität des Saarlandes)
- Sachsen: SFS-Konzept (Technische Universität Dresden)
Den Antrag für ein Gründerstipendium stellt die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die das Gründungsvorhaben unterstützt. Diese muss in ein Gründernetzwerk eingebunden sein und einen Mentor sowie Arbeitsplatz stellen. Fördermittel werden von der Hochschule verwaltet, Steuern und Sozialversicherungen trägt der Gründer selbst.
Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass die Unternehmensgründung während der Förderperiode erfolgen darf, aber nicht vor der Antragstellung.
Weitere Informationen findest du hier.
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