Existenzgründung als Tageseltern
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Auch wenn Ihnen die Vorteile der avisierten Selbständigkeit klar auf der Hand liegen mögen, im Hinblick auf die Langfristigkeit Ihrer ausgeübten Tätigkeit dient Ihnen der Businessplan als wichtiger Orientierungsleitfaden. Im Zuge von Vertragsverhandlungen mit interessierten Eltern ist er ein zusätzliches Vertrauensmoment.
Um die für eine Tätigkeit als Tageseltern notwendige Pflegeerlaubnis zu erhalten, sind Genehmigungen und Nachweise notwendig. Diese variieren teilweise von Bundesland zu Bundesland. Sie sollten sich bereits im Vorfeld mit Ihrem regionalen Jugendamt in Verbindung setzen, um vor Antritt Ihrer Tätigkeit die jeweils geltenden Bedingungen zu erfahren:
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Pflegeerlaubnis beinhalten:
- Ärztliches Attest: Gibt Auskunft über Ihren genauen Gesundheitszustand
- Polizeiliches Führungszeugnis: *Wenn Sie planen die Kinder in Ihrem eigenen Haushalt zu betreuen, so ist nicht nur Ihr Führungszeugnis Pflicht, sonder auch das aller anderen im Haushalt lebenden volljährigen Personen.
- Aktuelle Schufa-Auskunft
- Nachweis einer ausreichend pädagogischen Qualifizierung: Als „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ können Sie sich erst bezeichnen, wenn Sie einen diesbezüglichen Vorbereitungskurs und die Basisqualifizierung absolviert haben. Beide zusammen machen in der Regel 160 Unterrichtsstunden aus. 30 Stunden entfallen auf die Einführungsphase und 130 Stunden auf die Vertiefungsphase. Alternativ kann Sie auch ein Fernstudium zum Thema „Kindererziehung“ als Tagesmutter/Tagesvater qualifizieren. Viele kommerzielle Anbieter haben weitere Lehrgänge mit pädagogischen Schwerpunkten im Angebot. Erkundigen Sie sich auch über einen Antrag auf Kostenzuschuss oder sogar eine Kostenübernahme beim für Sie zuständigen Jugendamt. Wichtig ist hier, dass es sich um einen vom Jugendamt “offiziell anerkannten Träger” handelt, der die Maßnahme durchführt.
- Teilnahme und Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind
Die Pflegeerlaubnis ist dann einzuholen, wenn folgende Voraussetzungen gelten:
- Ihr Betreuungsangebot wird vergütet
- Sie arbeiten mehr als 15 Stunden pro Woche
- Die Betreuung dauert länger als drei Monate
- Sie betreuen bis zu 5 Kinder (Sollten Sie mehr als 5 Kinder betreuen, benötigen Sie eine pädagogische Ausbildung, beispielsweise zur Kinderpflegerin, Erzieherin oder ein pädagogisches Studium.)
- Die Betreuung findet außerhalb der elterlichen Wohnung statt
Paragraf 6 der Gewerbeordnung und Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes behandelt die Einnahmen von Tageseltern als Einnahmen einer freiberuflichen Tätigkeit. Tageseltern müssen kein Gewerbe anmelden. Diese Regelungen gelten seit 2009 für selbständige Tagesmütter, die nicht angestellt sind und unabhängig von der Zahl der tatsächlich betreuten Kinder Es ist in der Regel zulässig, bei der Steuererklärung eine Betriebskostenpauschale geltend zu machen.
Zu den formalen Anforderungen an eine Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater zählen im Wesentlichen:
- “Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen” sind Ihre Kernkompetenzen
- Sicherstellung “kindgerechter Räumlichkeiten” mit § 43 SGB VIII Absatz 2
- ausreichende Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
- Rückzugs- bzw. Schlafmöglichkeiten
- hohe Sicherheitsstandards durch unfallverhütende Maßnahmen
- ausreichende Spielmöglichkeiten/-materialien
- Einhaltung von Hygienestandards
Es empfiehlt sich außerdem einen schriftlichen Vertrag zur Kinderbetreuung mit den Eltern zu schließen. Folgende Inhalte sollten unter anderem darin festgehalten werden:
- Ort und Zeit der Betreuung
- Kündigungsfristen, Honorar
- Urlaub, Regelungen während der Ferienzeiten
- Maßnahmen in Notfällen, Arztbesuche
Je nach persönlichen Vorbedingungen kommen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Gründungsvorhaben in Frage.
1. Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre vorausgesetzte Arbeitslosigkeit beenden. Eine hauptberufliche Tätigkeit gilt als solche, wenn sie mehr als 15h pro Woche ausgeübt wird. Den Antrag auf Gründungszuschuss stellen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Die Voraussetzungen zur Gewährung eines Gründungszuschusses lauten wie folgt:
- Sie haben "bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (...), dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht”
- Sie weisen der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit ihrer Existenzgründung nach. Dies ist idealerweise Ihr fertiger Businessplan, dessen Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigt wird. Als fachkundige Stellen gelten die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
2. ERP StartGeld
Der ERP Gründerkredit-StartGeld richtet sich an Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Als Aufnahmedatum für die Geschäftstätigkeit gilt dabei das Datum der ersten Umsatzerzielung. Mit dem StartGeld erhalten Sie eine Fremdfinanzierung zu günstigen Zinskonditionen für Ihr Gründungsvorhaben. Das Maximalvolumen für das Darlehen liegt bei 100.000 EUR.
3. Mikromezzaninfonds
Sollten Sie nur einen geringen Kapitalbedarf haben, kommt eventuell eine Förderung über den Mikromezzaninfonds in Frage. Mit einer maximalen Beteiligungshöhe von 50.000 Euro, erfolgt die Förderung als Stille Beteiligung. Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital.
Einnahmen als Tagesmutter/Tagesvater können Sie in Deutschland in zwei Varianten generieren:
- Erhalt eines privaten Betreuungsentgelts durch Vertragsregelung mit den Eltern
- Erhalt eines öffentlichen Entgelts durch das Jugendamt
Im Falle eines öffentlichen Entgelts wird die Höhe der Einnahmen durch den Staat festgelegt und auch ausgezahlt. Hier haben Sie als Tagesmutter/Tagesvater keinerlei Einfluss auf die Höhe Ihres Verdienstes. Im Falle eines privaten Entgelt tragen die Eltern der zu betreuenden Kinder die mit Ihnen frei verhandelbaren Betreuungskosten.
Für Tagesmütter gelten grundsätzlich keine verbindlichen festen Gebührensätze, da sie freiberuflich tätig sind. Die Kosten schwanken je nach Umfang der Betreuung, Anzahl der Kinder und Qualifikation der Tagesmutter. Als Marktrichtwerte gelten Sätze zwischen 3,- und 7, Euro pro Kind und Stunde. Hierzu addieren sich noch Kosten für Verpflegung, Ausflüge etc. Man rechnet durchschnittlich bei maximal 5 betreuten Kindern mit einem Stundensatz von 35 EUR komplett.
Bedenken Sie, in Ihrer Tätigkeit als Tageseltern sind Sie dafür verantwortlich “das körperliche und seelische Wohl des Kindes” sicherzustellen. Trotz größter Sorgfalt können im Alltag Unfälle geschehen auf die Sie rechtlich vorbereitet sein sollten. Sofern Sie eine Pflegeerlaubnis erworben haben, sind die betreuten Kinder über die Landes-Unfallversicherung abgesichert.
Im Falle von Schäden, die durch die betreuten Kinder selbst verursacht werden, bietet eine zusätzliche Haftpflichtversicherung den notwendigen Rechtsschutz.