Hartz4 für Unternehmer und Künstlerversicherung nun bis 2022
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Zahl der Selbständigen weiter gesunken
Die anhaltende Krise fordert immer mehr Unternehmer. Laut statistischem Bundesamt haben im dritten Quartal 2021 nochmal 8.000 Selbständige aufgeben müssen. Damit sind es 101.000 Unternehmer weniger als noch im dritten Quartal 2020. Insgesamt gibt es nur noch 3,93 Millionen Selbständige und mithelfende Familienangehörige.
Von April bis November 2021 haben sich laut Arbeitsagentur 58.000 Unternehmer in die Arbeitslosigkeit begeben. Dagegen haben sich im selben Zeitraum 88.000 Arbeitslose selbständig gemacht. Dies auch unter Inanspruchnahme des Gründungszuschusses und des Einstiegsgeldes
Insgesamt gab es im November 4.352.000 Bezieher von Arbeitslosengeld. Davon 3.636.000 Personen mit Bezug von Arbeitslosengeld II. Unter den Leistungsbeziehern gab es im letzten Untersuchungsmonat Juli insgesamt 76.000 Menschen die ausschliesslich oder nebenbei selbständig waren.
Vereinfachter Zugang zu Hartz4 verlängert
Der vereinfachte Zugang zum Hartz4 war eine der ersten Regelungen, welche von der Politik schon seit März 2020 für die Selbständigen offeriert wurde. Existenzsichernde Ersatzzahlungen für die massiven politischen Markteingriffe an kleine Unternehmer und damit auch Künstler gab es erst knapp ein Jahr später.
Der einfache Einstieg in die Grundsicherung für Selbständige ist nun bis zum 31. März nächsten Jahres verlängert worden.
Mit dieser Sozialsicherung soll der grundlegende Lebensunterhalt hilfsbedürftiger Menschen abgesichert werden. Weil du als Unternehmer in vielerlei Hinsicht für einen gesellschaftlichen Mehrwert sorgst, bist du von der Arbeitslosenversicherung befreit.
Werden dir durch politische Restriktionen die Geschäftsgrundlagen entzogen, steht dir jedoch nicht das Arbeitslosengeld I zur Verfügung. Dies können entsprechend nur deine Mitarbeiter in Anspruch nehmen.
Kannst du als Unternehmer mit deiner selbständigen Tätigkeit nicht das soziokulturell festgelegte Existenzminimum absichern, hast du somit nur ein Anspruch auf Hartz4.
Dieses sichert mehrere grundlegende Bedarfe, mit welchen du am gesellschaftlichen Leben weiter teilnehmen können sollst. Entsprechend gliedert sich die Grundsicherung in den Regelbedarf, Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung und einmalige Leistungen.
Normalerweise musst du erstmal dein hart erarbeitetes Vermögen für die Absicherung deiner Existenz einsetzen. Erst nach unterschreiten bestimmter Geldwerte steht dir dann Hartz4 zu.
Aktuell ist diese Vermögensprüfung für sechs Monate ab Bewilligung ausgesetzt. Aber auch nur, wenn du kein "erhebliches" Vermögen besitzt. Dieses ist aktuell auf 60.000 Euro und pro weitere Person plus 30.000 Euro festgelegt.
Als Selbständiger und Leistungsberechtigter erhältst du Hartz4 zudem aktuell noch nach einem "vereinfachten Verfahren". Dieses bezieht sich auf ein "vereinfachtes Antragsformular", wo du trotzdem einige Angaben über deine selbständige Tätigkeit ausführen musst.
Ausserdem werden dir bei Leistungsberechtigung deine Unterkunfts- und Heizkosten voll anerkannt.
Obacht geben musst du bei deiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zuschuss dafür ist begrenzt auf die Höhe des halben Beitrags des Basistarifs. Für das Jahr 2021 beträgt der maximale Zuschuss jedoch nur 384,58 Euro pro Monat.
Hier gelangst du zur: Antragsseite der Arbeitsagentur
Ausnahmen zu Künstlersozialabgabe verlängert
Freischaffende Künstler sind eine der Unternehmergruppen, welche von den politischen Restriktionen mit am meisten betroffen sind. Wie die vielen anderen kleinen Unternehmer hat man sie lang von existenzsichernden Krisenhilfen ausgeschlossen.
Durch die anhaltende Krise mussten viele Kreative mittlerweile weniger kreative Tätigkeiten aufnehmen, um zu überleben. Die selbstständigen Künstler sowie Publizisten sind jedoch zwangsweise einer Künstlersozialkasse zugeordnet. Dieser gingen und gehen mit der Krise die Versicherten und damit die finanzierenden Künstlersozialabgaben aus.
Um das Konstrukt "Künstlersozialkasse"am Leben zu halten sind in 2022 zusätzliche Steuergelder in Höhe von 84,6 Millionen veranschlagt. Um die selbständigen Kreativen auch ohne Einnahmen weiterhin als Versicherte zu halten, hat man zwei Ausnahmeregelungen installiert.
So "dürfen" die selbstständigen Künstler sowie Publizisten zusätzliche Einnahmen aus nicht-künstlerischen Tätigkeiten in Höhe von 1.300 Euro im Monat erwirtschaften und verbleiben trotzdem noch in der Künstlersozialkasse. Ausserdem ist die Mindesteinkommensgrenze ausgesetzt worden. Wodurch die Versicherungspflicht schneller greift und auch ohne künstlerische Einnahmen erhalten bleibt.
Diese beiden Regelungen sind nun auch bis Jahresende 2022 verlängert worden.
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