Jobcenter Dresden
Das Einstiegsgeld als erster Schritt in die Selbständigkeit
Als Alg-II-Empfänger können Sie beim Jobcenter Dresden das Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung des Jobcenters und steht allen Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfängern zur Verfügung, die eine hauptberufliche Selbständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden planen. Sollte dies auf Ihre persönlichen Verhältnisse zutreffen, können Sie einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter Dresden stellen. Wichtig zu beachten ist, dass das Einstiegsgeld, wie auch der Gründungszuschuss, prinzipiell eine „Kann-Leistung“ ist. Die Bewilligung des Einstiegsgeldes liegt im Ermessen der Jobcenter. Es besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch.
Maßnahmen des Jobcenter Dresden für Gründungsinteressierte ALG-II-Empfänger
Die Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenter Dresden gliedern sich vorallem in:
- individuelle Beratung, Analyse und Förderung,
- Information über rechtliche (z.B. Rechtsform) und administrative Rahmenbedingungen (z.B. Eintragungserfordernis in die Handwerksrolle),
- Benennung von Ansprechpartnern des Netzwerkes in der Landeshauptstadt Dresden für Existenzgründer,
- Erarbeitung einer Integrationsstrategie, eines Integrationsplanes,
- Prüfung von Investitionen,
- Prüfung und Beratung zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten
Konkrete Förderprogramme umfassen
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 (1) Nr. 4 SGB III als Existenzgründerseminar in Modulform über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- Einstiegsgeld nach § 16b SGB II
- Darlehen und Zuschüsse nach § 16c SGB II für Gründer und Selbstständige, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen oder ausüben, für die Beschaffung von Sachgütern
Sprechzeiten und Kontakt
- Beratung für Selbstständige und Gründer Zentrum für Selbstständige / Team 770
E-Mail:
Jobcenter-Dresden.Team770@jobcenter-ge.de
Besucheranschrift:
Jobcenter Dresden - Budapester Str. 30, 01069 Dresden
Hotline:
0351 475-1730
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr - nur nach Vereinbarung
Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr