Kommanditgesellschaft KG
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Die Rechtsform Kommanditgesellschaft (kurz KG) bezeichnet eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zur Gründung eines Unternehmens zwei natürliche und/oder juristische Personen zusammenschließen. Die Besonderheit dieser Geschäftsidee besteht darin, dass es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: Kommanditisten und Komplementäre. Die Kommanditisten haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nur mit der Vermögenseinlage zur Finanzierung der Unternehmung.
Dem gegenüber haftet der Komplementär persönlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten. Es muss bei der Gründung der Kommanditgesellschaft mindestens einen Komplementär geben. Rechtsgrundlage für die KG bildet das HGB. Existenzgründer und Unternehmer, welche sich für die Rechtsform der KG entscheiden, müssen im Firmennamen den Zusatz "KG" tragen. Das Kapital zur Gründung der KG wird von den Gesellschaftern in Form einer Einlage in die Gesellschaft zur Finanzierung eingebracht.
Die einzelnen Gesellschafter sind dadurch Miteigentümer am Unternehmen mit all ihren Vermögenswerten im Verhältnis ihrer Einlagenleistung. Eine fachkundige Stelle kann einen detaillierten Businessplan erstellen. Die Gesellschafter sind außerdem dafür verantwortlich, dass die Kommanditgesellschaft sowie z. B. Gründung oder Löschung der KG, Ein- oder Austritt einzelner Gesellschafter, Benennung der Gesellschafter, Verlegung des Gesellschaftssitz etc. im Handelsregister eingetragen werden.