NEUSTART KULTUR: Was steckt im Rettungspaket?
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Was wird gefördert?: Die vier Säulen des Rettungs- und Zukunftspakets
NEUSTART KULTUR gliedert sich prinzipiell in vier Teilbereiche:
- Teil 1- Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen: Die insgesamt zur Verfügung gestellten 250 Millionen Euro sollen Unternehmen u.a. in Online-Ticketing-Systeme, die Modernisierung von Belüftungssystemen sowie eine angepasste Besucherführung und Bestuhlung investieren können. Das Angebot richtet sich ausdrücklich an Institutionen, die nicht regelmäßige Begünstigte einer öffentlichen Förderung sind, z.B. Kulturzentren oder Musikclubs, Theater oder Kinos, Messen oder Literaturhäuser.
- Teil 2 - Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen: Insgesamt bis zu 450 Millionen Euro stehen für die Deckung von Personalkosten in privatwirtschaftlich finanzierten Kultureinrichtungen bereit. Diese Nothilfen des Bundesministeriums für Kultur und Medien sollen Kreative aus der Kurzarbeit zurück in die künstlerische Tätigkeit führen. Als Kultur-Unternehmer und Auftraggeber sollst du die Hilfen außerdem für die Neuvergabe von Aufträgen an freischaffende Künstler und Kreative verwenden. Die BKM-Hilfen bilden den größten Baustein im Kultur-Rettungspaket der Bundesregierung.
- Teil 3 - Förderung alternativer, auch digitaler Angebote: Mit bis zu 150 Millionen Euro fördert NEUSTART KULTUR als dritten wichtigen Baustein die Digitalisierung der Kulturbranche. Verantwortlich für die Vergabe hier sind die Bundeskulturfonds. Außerdem soll die Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung im Bereich der Kultur weiter vorangetrieben werden. Dazu zählen Angebote im Programm "Museum 4.0" sowie neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen. Hier ist deine passgenaue Bewerbung und Kreativität gefragt.
- Teil 4 - Pandemiebedingte Mehrbedarfe in regelmäßig durch den Bund geförderten Kultureinrichtungen und -projekten: Wenn du bereits mehrheitlich institutionell gefördert wirst und dennoch mit diesen Mitteln coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben nicht ausgleichen kannst, erhältst du Zugriff auf insgesamt bis zu 100 Millionen Euro im vierten Finanzierungsbaustein.
Wer wird gefördert?
Sämtlich privatwirtschaftliche Unternehmen der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft sind förderfähig. Je nach Programmteilbereich darfst du dein Tagesgeschäft entweder mehrheitlich nicht durch öffentliche Gelder finanzieren (Teil 1 und Teil 2) oder bist explizit als solches Unternehmen zur Bewerbung aufgefordert (Teil 4).
Wie wird gefördert?
Die einzelnen Hilfen werden als Zuschüsse für Investitionen in Infrastruktur, Personalkosten und für kulturelle Projekte vergeben. Wie bereits eingangs bezeichnet, fließen sie entweder in bestehende Programmlinien (Teil 3), werden neu aufgelegt (Teil 1 und Teil 2) oder on top bereits valider Haushaltshilfen geleistet (Teil 4).
Die genauen Antragsmodalitäten für die BKM Investitions- und Nothilfen sind noch nicht bekannt. Checke regelmäßig dein Ministerium für Wissenschaft und Kultur am Standort oder erhalte hier bequem unseren kostenfreien Newsletter.
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iStock.com/bernardbodo