ERP Gründerkredit StartGeld: Zeitspanne verlängert
Der ERP Gründerkredit StartGeld bietet Existenzgründern mit kleinvolumigen Vorhaben, die Möglichkeit ein Förderdarlehen bis maximal 100.000 Euro zu beantragen. Bis Ende des Jahres standen die Fördermittel der KfW allen Existenzgründern und Unternehmen, die seit maximal drei Jahren am Markt tätig sind, zu. Nun wurden die Richtlinien gelockert und die Zeitspanne des Gründerkredits verlängert.
So steht die Förderung nun allen Gründern, die ihre Geschäftstätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre aufgenommen haben, zur Verfügung. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie zusammengefasst, welche anderen Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Konditionen mit der Förderung verbunden sind. Zum Fördermittelcheck: ERP Gründerkredit StartGeld
Wie das BMWi berichtet gehört der ERP-Gründerkredit StartGeld zu den meist genutzten Förderkrediten Deutschlands. Allein 2014 wurden Kreditzusagen in Höhe von 278 Millionen Euro getätigt. Da das Förderprogramm seit Ende 2015 nun auch vom EFSI, dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, unterstützt wird, konnten die Richtlinien zu Gunsten der Gründer und Unternehmer verbessert werden.