Existenzgründung: Zuschüsse und Kapitalbedarf
Egal ob haupt- oder nebenberuflich, als Gewerbetreibender, Einzelunternehmung oder Freiberufler - bei jeder Existenzgründung gibt es eine Menge Dinge zu beachten, denn ab sofort muss man als Selbständiger für jede Handlung und auch jede Unterlassung selbst die Verantwortung übernehmen. Im Gegenzug hat man nun endlich die Freiheit, selbst zu bestimmen, was passiert. Vor, während und auch nach der Gründung ist es ratsam Unterstützung einfordern, zum Beispiel bei einem Gründungsberater vor Ort.
Elementar zur Vorbereitung der Selbstständigkeit ist ein Businessplan, nicht nur, vor allem auch, wenn es darum geht, das entsprechende Startkapital zu organisieren. Verfügt man nicht selbst über das notwendige Kapital für die Gründung, muss sich der Existenzgründer um entsprechende Zuschüsse und/oder eventuelle Kredite bemühen - und das ist ohne einen tragfähigen Businessplan kaum machbar. Die Tragfähigkeit, wenn es um Zuschüsse geht, prüft eine fachkundige Stelle - unter anderem auch auf eine nicht förderfähige Scheinselbständigkeit. Zur Abgrenzung wird § 7 Absatz 1 des vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV) herangezogen. Durch das Gesetz der Scheinselbstständigkeit soll vermieden werden, dass Zuschüsse gezahlt werden für eine Selbständigkeitsform, eigentlich mehr einer abhängigen Arbeit entspricht als einer auf Wachstum und Arbeitsplatzschaffung ausgerichteten Selbständigkeit.
In den frühen Phase der Gründung - aber natürlich auch noch danach - kann es für den Gründer sehr hilfreich sein, sich an der 72-Stunden-Regel zu orientieren. Diese besagt, dass man mit einem Vorhaben innerhalb der nächsten 3 Tage aktiv werden muss, um eine 99%-Erfolgswahrscheinlichkeit zu erreichen. Der Kontakt zu einem Experten für Existenzgründung sollte also frühzeitig geschaffen werden, denn dieser kann bei allen Fragen des Gründungsvorhabens weiterhelfen und auch bei der Wahl der Förderungen, der Kreditbeschaffung, Kredit für Selbstständige oder beim Businessplan unterstützend tätig sein.