Mitarbeiterbeteiligung soll attraktiver werden
Im Dezember hat das Kabinett einem Gesetzesentwurf zugestimmt, welcher die Mitarbeiterbeteiligung zukünftig interessanter machen dürfte. Wenn Bundesrat und Bundestag diesem Gesetz ebenfalls noch zustimmen, soll es rückwirkend zum 01.04.2009 in Kraft treten. Gerade in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise kann die Mitarbeiterbeteiligung eine interessante Form der Finanzierung für mittelständische Unternehmen sein.
Bisher konnte sich der Arbeitnehmer mit einem Betrag von bis zu 360 Euro pro Jahr, steuer- und abgabenfrei, am Kapital seines Arbeitgebers beteiligen. Dieser Betrag musste bisher vom Arbeitgeber als zusätzliches Einkommen gezahlt werden. Zukünftig sollen diese bis zu 360 Euro aber aus dem normalen Gehalt gezahlt werden können bzw. direkt aus dem Gehalt ins Unternehmen investiert werden. Die Beteiligung erfolgt dabei in Form von Aktien oder Anteilen an einem Beteiligungsfond. Es handelt sich somit um keine zusätzliche Belastung für den Arbeitgeber, sondern gezahlte Gehälter können in Beteiligungen gewandelt werden.
Bisher wurde die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland nur in ganz wenigen Unternehmen umgesetzt und dies ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Arbeitnehmer haben dadurch neben der betrieblichen Altersvorsorge ein weiteres steuer- und abgabenfreies Standbein zur Absicherung im Alter. Kritiker erwähnen an dieser Stelle, dass die Mitarbeiterbeteiligung zu Lasten der Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge gehen könnte, weil das vorhandene Einkommen der Arbeitnehmer begrenzt ist.