Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung – die neue Förderperiode läuft an.
Im Rahmen der Strategie Europa 2020 hat sich die EU Ziele zur Entwickung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum gesetzt. So soll bis 2020 3% des Bruttoinlandsproduktes der EU in die Förderung von Forschung fließen. Einer der Investitionsfonds, der zur Realisierung dieser Ziele beitragen soll ist der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Im Zuge des Anlaufens der neuen Förderphase wurden nun die ersten Gelder ausgezahlt. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen kommen dabei als erste in den Genuss der Investitionsmaßnahmen. Von der Förderung innovativer Unternehmen, über die Finanzierung von Bildungsprojekten bis zum Straßenbau - die Strukturmaßnahmen in welche die Gelder des Fonds für regionale Entwicklung fließen, sind vielfältig. Ziel ist systematisch regionale Strukturen zu fördern, die zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Landstriche führt.
Schwerpunkte der neuen Förderperiode sind dabei zuerst die Stärkung von angewandter Forschung, Entwicklung und Innovation und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, beides Themen, die unmittelbar mit einer lebendigen Gründungskultur verbunden sind. In strukturschwachen Regionen kommt kleinen und mittleren Unternehmen eine besonders wichtige Rolle zu, wenn es darum geht den Anschluss in Sachen Wettbewerbsfähigkeit herzustellen. Wo es nur wenige große, etablierte Unternehmen gibt, müssen die Impulse von Gründungen kleiner Unternehmen kommen.
So stellt der sächsische Staat in seinem operationellen Programm für den EFREfest, Investitionen in Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU hätten hohe Prorität. Es sei notwendig verstärkt neue und innovative Produkte zu entwickeln und zu verwerten, um den Produktivitätsrückstand gegenüber anderen Ländern aufzuholen. Auch auf EU-Ebene ist man sich dieses Zusammenhangs bewusst. Deshalb liegt für die angelaufene Förderperiode der Akzent eindeutig auf den Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, für die 40% der Gelder vorgesehen sind.
Wie diese Gelder im Einzelnen sinnvoll einzusetzen sind, obliegt hierbei zum großen Teil der Eigenverantwortung der Bundesländer. Dabei müssen die deutschen Bundesländer mit weniger Fördermitteln auskommen, als in der abgelaufenen Periode. Die wirtschaftliche Stärke Deutschlands einerseits, die Schwierigkeiten anderer europäischer Regionen andererseits haben die Prioritäten innerhalb der EU verlagert. Jedes Bundesland hat seit 2011 operationelle Programme für die Anwendung der Fördergelder erstellt, in denen die Ziele und Einsatzfelder der Investitionen definiert werden. In enger Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und unter Rücksprache mit der EU werden die Mittel dann bereitgestellt.
Schleswig Holstein kann bis 2020 auf rund 271 Millonen Euro zurückgreifen, Nordrhein-Westfalen wurden 1,2 Milliarden zugesagt, die für die Unterstützung von Innovationen insbesondere in den Leitmärkten, in die Gründungs- und Mittelstandsförderung, aber auch in den Klimaschutz sowie in die soziale Vorbeugung und Armutsbekämpfung in Quartieren fließen sollen.