Die Reform des Insolvenzrechts wird weiter verzögert
Als im letzten Jahr die Wirtschaftskrise mit teilweise spektakulären Unternehmenspleiten durchs Land zog, wollte der damalige Wirtschaftsminister zu Guttenberg das Insolvenzrecht zeitnah reformieren. Leider ist bis heute keine Änderung eingetreten, was sich in diesem Jahr in einer weiter steigenden Zahl von Insolvenzen, verbunden mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, auswirken wird.
Im neuen Koalitionsvertrag heißt es, dass "das Insolvenzrecht den Herausforderungen angepasst werden müsse" und das Justizministerium verkündet, dass man "zügig einen neuen Entwurf vorlegen möchte". Dabei braucht Deutschland keinen neuen Entwurf, sondern nur die schnellstmögliche Umsetzung der vorliegenden Reformvorschläge. Da sich spätestens im 2. Quartal 2010 ein Großteil der angeschlagenen Unternehmen refinanzieren muss und diese Refinanzierung nicht in jedem Fall gelingen wird, könnte ein bis dahin reformiertes Insolvenzrecht viele Unternehmen vor der Insolvenz retten.
Das Schlüsselbegriff heißt dabei "außergerichtliches Sanierungsverfahren". Dadurch müssen Unternehmen nicht zwingend in Insolvenz gehen und somit werden Unternehmen und Arbeitsplätze gerettet. Außerdem sollte das Insolvenzverfahren nach dem Vorbild des Chapter-11-Verfahrens erleichtert und modernisiert werden, damit die Verfahren planbarer werden und auch die Gläubiger mehr Einfluß auf das Insolvenzverfahren bekommen.