Einstieg in die Selbstständigkeit mit der Unternehmergesellschaft
Die Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (UG) in eine GmbH ist das Ziel vieler Unternehmergesellschaften. Im Gegensatz zur GmbH ist die Unternehmergesellschaft keine eigenständige Gesellschaftsform, sondern eine besondere Variante der GmbH mit erleichtertem Einstieg und einfacherer Gründung. Die GmbH erfordert 25.000 Euro Mindeststammeinlage. Die UG kann ab einem Euro gegründet werden - daher auch der umgangssprachliche Name "1-Euro-GmbH". Damit dient diese Gesellschaftsvariante auch als inländische Konkurrenz zur englischen Limited, welche ebenfalls kein Mindestkapital bei Gründung erfordert. Solang das Stammkapitsal der UG unter 25.000 Euro liegt, erfordert diese zwingend den ungekürzten Rechtsformzusatz "haftungsbeschränkt".
Da es sich bei der UG strukturell bereits um eine Variante der GmbH handelt, bedarf es also keiner “Umwandlung” im Rechtssinne. Die Unternehmergesellschaft mit einem Mindeststammkapital unter 25.000 Euro ist gesetzlich verpflichtet, jährlich mindestens ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklagen zu bilden, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Dann stehen UG und GmbH weitgehend auf gleicher Stufe, die UG erfüllt die Kriterien einer GmbH und der Rechtsformzusatz haftungsbeschränkt kann bei der UG entfallen oder die UG kann zur GmbH umfirmieren.
Nun könnte man sich die Frage stellen, ob es möglich ist, eine bestehende GmbH in eine UG umzuwandeln. Das wurde auch im Gesetzgebungsverfahren durchaus kontrovers diskutiert. Nach aktuellem Recht ist es nicht möglich eine reguläre, bestehende GmbH etwa durch Kapitalreduktion in eine Unternehmergesellschaft (UG) herabzusetzen. Damit ist es nur bei Existenzgründung interessant, sich die Alternative UG zur GmbH etc. zu überlegen.