Fremdes Kartenmaterial auf Webseiten kann teuer werden
Für viele Gründer und Unternehmer ist eine Webseite, und auf dieser bspw. auch eine Anfahrtskizze, unerlässlicher Standard, um erfolgreiche Geschäftsbeziehungen aufzubauen und zu pflegen. Bei der Nutzung fremden Kartenmaterials ist allerdings darauf zu achten, dass keine Urheberrechte Dritter verletzt werden, da sonst eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung die kostenpflichtige Folge sein kann.
Im konkreten Fall, entschieden am Amtsgericht in München unter Az.: 161 C 8713/09, verklagte ein Verlag den Inhaber einer gastronomischen Einrichtung, weil dieser dessen Kartenmaterial auf seiner Webseite einbaute. Der Verlag hatte die Nutzung mit einem Urheberrechtshinweis (i. d. R. ist dieser im Impressum zu finden) untersagt und auch sonst keine individuelle Absprache zur Nutzung mit dem Gastronom getroffen. Als Lizenzgebühr verlangte der Verlag 650 Euro als Schadensersatz und bekam Recht.
Unternehmer sollten ggf. prüfen, ob durch die Verwendung von googlemaps oder openstreetmap die Möglichkeit der kostenfreien oder zumindest kostengünstigen Verwendung von aktuellem Kartenmaterial gegeben ist. Insbesondere bei Verlagen ist zukünftig verstärkt damit zu rechnen, dass diese die nicht genehmigte Nutzung ihres Kartenmaterials mit einem Schadensersatzanspruch versehen, welcher in der Höhe fast der tatsächlichen Nutzungsgebühr vergleichbarer Angebote entspricht.