Novemberhilfe: Verfahren der Abschlagszahlung steht
Zum KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen und Soloselbstständige
Unkompliziert und schnell: Antragstellung für Novemberhilfe in den Startlöchern
Nachdem die Details der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen im Lockdown light bereits angekündigt worden waren, haben BMWi und BMF das Verfahren der Abschlagszahlung nun weiter konkretisiert.
Konkret folgendes Prozedere von Antragstellung und Auszahlung haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) beschlossen:
- Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro für ausgefallene Umsätze im November 2020. Andere direkt und indirekt von den Schließungsmaßnahmen betroffene Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro Abschlagszahlung.
- Den Antrag auf Novemberhilfe kannst du voraussichtlich ab dem 25. November 2020 über die zentrale IT-Plattform der Überbrückungshilfen stellen.
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen unbürokratisch ebenfalls ab Ende November 2020 erfolgen.
- Um Missbrauch vorzubeugen, müssen Antragsteller ihre Identität zweifelsfrei nachweisen (vgl. hier unten).
- Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen soll parallel vorbereitet und finalisiert werden, um zügig im Anschluss an die Abschlagszahlungen zu starten.
Update: Die Frist zur Antragstellung im Förderprogramm Novemberhilfe wurde noch einmal verlängert bis zum 30. April 2021.
Nachweispflichten: Soloselbstständige brauchen ELSTER-Zertifikat
Kleine Unternehmen stellen den Antrag analog zum Prozedere der Überbrückungshilfen über einen prüfenden Dritten. Dazu zählen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. In diesem Fall wird auf eine Antragstellung durch "prüfende Dritte" verzichtet. Allerdings musst du dich zweifelfrei ausweisen können. Soloselbstständige benötigen deshalb für ihren Direktantrag zwingend ein ELSTER-Zertifikat. Bist du noch nicht im Besitz eines solchen, kannst du dieses jetzt über das ELSTER-Portal beantragen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Gegen Subventionsbetrug versichern
Wer Corona-Hilfen erhält und - auch unabsichtlich! - falsche Angaben in seinem Antrag macht, riskiert wegen Subventionsbetrug verurteilt zu werden. Immer mehr Ermittlungsverfahren sind anhängig. Von der polizeilichen Vorladung über Kontensperrungen bis hin zu Hausdurchsuchungen wurden Betroffene bereits mit den Konsequenzen mutmaßlich falscher Angaben konfrontiert.
Dagegen kannst du dich jetzt - sogar rückwirkend - absichern. In Zusammenarbeit mit einem Spezialmakler und einer großen deutschen Verischerung bietet dir Unternehmenswelt ein exklusives Angebot für eine Strafrechtsschutzversicherung.
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