Onlinegründung und Onlinebeglaubigungen für Unternehmen kommen

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie mit seinen Regelungen etwa zur Onlinegründung einer Gmbh wurde nochmal neu gefasst und jetzt beschlossen. Demnach werden etwa die Onlinebeglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen auch auf andere Register ausgeweitet. Die Umsetzung der Erweiterungen erfolgt entsprechend gestaffelt ab August 2022.

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Online Beglaubigungen Unternehmen

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie erweitert

Die Widerstände der deutschen Politik gegen Online-Unternehmensgründungen und Online-Beglaubigungen mussten wegen der EU-Vorgaben schon 2017 aufgegeben werden. Erst im Juli 2021 hat der deutsche Gesetzgeber dann in seinem "Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)" die Rahmenbedingungen für eine notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen.

Öffentliche Online-Beglaubigungen durch Notare mittels qualifizierter elektronischer Signaturen und via Videokommunikation waren demnach für ab den 1. August 2022 geplant. Die neue Bundesregierung hat das DiRUG dieses Jahr nochmal aufgeschnürt und Erweiterungen eingearbeitet.

So sollen neben der Onlinegründung einer GmbH auch weitere Kapitalgesellschaften sowie Einzelkaufleute Eintragungen von Zweigniederlassungen sowie die Einreichungen von Urkunden und Informationen zu Unternehmen vollständig online erledigen können.

Erweiterungen bei den Onlinebeglaubigungen nun beschlossene Sache

Das ursprüngliche Umsetzungsgesetz zur europäischen Digitalisierungsrichtlinie hatte das parlamentarische Verfahren bereits im vergangenen Jahr durchlaufen. Nachdem die neue Bundesregierung ihren Änderungswillen am 23. Juni 2022 durch den deutschen Bundestag gebracht hat, gab jetzt auch der Bundesrat sein grünes Licht zu der Gesetzeserweiterung. Damit kann das Gesetz zu großen Teilen am 1. August 2022, teilweise aber erst am 1. August 2023 in Kraft treten.

Das geänderte Gesetz weitet vor allem die Möglichkeit einer Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen aus. Die bisherigen Regelungen sahen eine Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften vor. Diese Einschränkungen sind nun aufgehoben worden. 

Auch erweitert das neugefasste Gesetz die Verfahren der Onlinebeglaubigungen nun auch auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Bisher war nur das Handelsregister von den Onlinebeglaubigungen begünstigt.

Die Gesetzeserweiterungen sehen auch vor, dass das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung nun auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten angewendet werden können.

Prinzipiell sieht das Gesetz nun auch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beurkundung mittels Videokommunikation in der Bundesnotarordnung vor. Ausserdem soll die Auswahl eines Notars für Unternehmen flexibler werden.

Das jetzt verabschiedete Gesetz ist damit noch innovativer geworden und geht nach eigenen Angaben über die europäischen Vorgaben hinaus.

Neue Verkündungsplattform geplant

Neben den Erweiterungen des DiRUG hat der Bundesrat nun auch den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens gebilligt.

Nach diesem sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass vor allem das Bundesgesetzblatt ab dem 1. Januar 2023 ausschließlich elektronisch auf einer neu zu schaffenden Verkündungsplattform im Internet ausgegeben werden kann. Diese Plattform soll dann das ausschliessliche Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen werden.

Zeitgleich soll das Verkündungs- und Bekanntmachungsrecht überarbeitet und modernisiert werden. Der Gesetzentwurf steht dabei unter dem Vorbehalt, dass in einer notwendigen Änderung des Grundgesetzes, eine verfassungsrechtliche Grundlage zur Modernisierung des Verkündungswesens geschaffen wird.

In zahlreichen europäischen Staaten sowie auf Ebene der Europäischen Union werden schon jetzt amtliche elektronische Verkündungen praktiziert. Die amtliche Verkündung von Gesetzen und einem Teil der Rechtsverordnungen erfolgt auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt, wobei es schon seit 2012 einen elektronischen Bundesanzeiger gibt.

Die Einführung eines elektronischen Bundesgesetzblattes soll dann auch die Verkündung von Rechtsverordnungen im elektronischen Bundesanzeiger und im Verkehrsblatt aufheben. Inwieweit sich die Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens auch auf andere Bereiche auswirkt, bleibt abzuwarten.

Weiteres zu Onlinegründungen und Beglaubigungen:

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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