PartG: Die Rechtsform für Freiberufler-Teams
Du suchst Businessplan Vorlagen und Muster?

Was ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)?
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine besondere Form der Personengesellschaft, die ausschließlich von Angehörigen freier Berufe gegründet werden kann – beispielsweise von Rechtsanwälten, Architekten, Steuerberatern und Ärzten. Sie dient dazu, die berufliche Tätigkeit gemeinsam auszuüben, ohne dabei ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Die PartG ermöglicht Freiberuflern, ihre Ressourcen zu bündeln, Synergien zu nutzen und Mandate oder Projekte gemeinsam zu betreuen – bei überschaubarem bürokratischem Aufwand.
Wer haftet bei einer Partnerschaftsgesellschaft?
Die freiberuflichen Partner welche sich zur Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft zusammengeschlossen haben, haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich. Ausgeschlossen davon sind berufliche Fehler, für welche dem Gesetz nach neben dem Gesellschaftsvermögen nur derjenige Partner haftet, der mit dem begründenden Fall tatsächlich befasst war.
Wenn ein Partner aus eurer Partnergesellschaft ausscheidet, haftet er für die bis dahin begründeten Schulden weiter. Für Verbindlichkeiten, die nicht aufgrund der Betreuung eines speziellen Falles anfallen, wie etwa Bürokosten, haften die Partner wie in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts immer als Gesamtschuldner.
Um die Haftung weiter zu begrenzen, besteht die Möglichkeit, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) zu gründen. In diesem Fall sind berufliche Fehler nur über das Gesellschaftsvermögen abgesichert, private Haftung wird ausgeschlossen. Allgemeine Verpflichtungen (z. B. Miete, Personalkosten) bleiben jedoch gesamtschuldnerisch.
Für wen ist die Rechtsform der Partnergesellschaft geeignet?
Die PartG kann nur von natürlichen Personen freier Berufe gegründet werden – Kapitalbeteiligungen von Dritten sind unzulässig. Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag ist verpflichtend, ebenso die Eintragung ins Partnerschaftsregister über einen Notar.
Sie ist ideal, wenn:
- du gemeinsam mit anderen Freiberuflern arbeiten willst
- ihr kein Handelsgewerbe betreiben wollt
- ihr auf Augenhöhe kooperieren, aber keine Kapitalgesellschaft gründen möchtet
- ihr Haftung regeln, aber nicht vollständig ausschließen wollt
- ihr Wert auf flache Strukturen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten legt
Mit welchen Gründungskosten müssen wir bei der Partnerschaftsgesellschaft rechnen?
Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag ist verpflichtend, ebenso die Eintragung ins Partnerschaftsregister über einen Notar. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Eine Gewerbeanmeldung ist ebenfalls nicht notwendig, da die PartG kein Handelsgewerbe betreiben darf.
Kostenpunkt: Die Gründung verursacht überschaubare Kosten, insbesondere für den Notar, die Registereintragung und ggf. steuerliche Beratung.
Was kommt bei Buchführung und Steuern auf uns zu?
- Die PartG ist nicht körperschaftsteuerpflichtig.
- Die Gewinne und Verluste werden auf die Partner verteilt und unterliegen der Einkommensteuer.
- Voraussetzung: Freiberuflichkeit aller Partner – sonst kann Gewerbesteuerpflicht entstehen.
- Umsatzsteuer fällt je nach Tätigkeit an.
- Es besteht eine Buchführungspflicht, jedoch keine Pflicht zur doppelten Buchführung.
Was brauchen wir für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft alles?
Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft braucht ihr zuerst einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag. Dieser muss grundlegend folgendes enthalten:
- den Namen und den Sitz der Partnerschaftsgesellschaft
- den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners
- den Gegenstand bzw. Zweck der Partnerschaft
Danach müsst ihr eure PartG über einen Notar ins Partnerschaftsregister eintragen lassen. Übt ihr kein Gewerbe aus, dann entfällt die Anmeldung beim Gewerbeamt. Stattdessen müsst ihr euch beim Finanzamt anmelden.
Für Förderanträge oder Finanzierungsgespräche solltet ihr unbedingt einen Businessplan anfertigen. Er dient nicht nur als Grundlage für externe Partner, sondern auch als strategischer Leitfaden eurer Partnerschaft – inklusive Rentabilitätsvorschau und Soll-Ist-Vergleich.
Wie ist unsere Partnerschaftsgesellschaft strukturiert?
Die Strukturen einer Partnerschaftsgesellschaft können flach sein. Denn zur Führung der Geschäfte sind grundsätzlich alle Partner berechtigt und verpflichtet. Dies kann nur im Partnerschaftsvertrag für die sonstigen Geschäfte ausgeschlossen und genau definiert werden, wer diese im Einzelnen führen darf. Das Innenverhältnis der Partner regelt gleichfalls der Partnerschaftsvertrag.
Die Gesellschaft kann selbst Rechte erwerben, klagen, verklagt werden und z. B. Grundstücke erwerben. Auch die Einstellung von Personal ist möglich.
Wie firmieren wir unsere Partnerschaftsgesellschaft?
Die Partnerschaftsgesellschaft führt keine Firma im handelsrechtlichen Sinne, muss jedoch eine eindeutige Bezeichnung führen. Diese enthält:
- Den Namen mindestens eines Partners
- Den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“
- Die Berufsbezeichnung der Partner
- Optional: Fantasie- oder Branchenzusätze (keine fremden Personennamen)
Beispiel: „Schmidt & Müller Architekten Partnerschaft“ oder „Kanzlei LexConcept – Rechtsanwälte Partnerschaft“
Was sind die Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft?
Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft sind:
- Ideal für Freiberufler-Teams, die gemeinsam tätig sein wollen
- Keine Gewerbesteuerpflicht (bei Berufshomogenität)
- Haftungsbegrenzung durch die PartGmbB möglich
- Keine Einlagepflicht oder Mindestkapital
- Hohe Flexibilität bei Vertragsgestaltung und interner Organisation
- Einfache steuerliche Behandlung über Einkommensteuer
Was sind Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft?
Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft sind:
- Nur für Freiberufler – keine gewerblichen Tätigkeiten erlaubt
- Haftungsrisiko bei klassischen PartG-Modellen bleibt bestehen
- Eintragungspflicht im Partnerschaftsregister über Notar
- Bei Austritt oder Wechsel eines Partners: Anpassung des Registers nötig
- Eingeschränkte Kapitalbeschaffung, da keine Beteiligung durch Investoren möglich
- Erfordert hohe persönliche Kompatibilität und klare Absprachen im Team
Bild-Urheber:
iStock.com/gilaxia