Schutzschild für von der Ukrainekrise betroffene Unternehmen beschlossen
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Massnahmenpaket für von der Ukrainekrise betroffene Unternehmen
Wie das aktuelle Geschäftsklima aufzeigt, ist die wirtschaftliche Situation trotz der Corona-Lockerungen bei vielen Unternehmen von grossen pessimistischen Erwartungen geprägt. Durch die Ukrainekrise verlängern sich Lieferketten. Durch die internationalen Sanktionen gegen die russische Wirtschaft, fallen wichtige und naheliegende Lieferanten weg. Ausserdem bricht der russische Markt als Absatzmöglichkeit für deutsche Unternehmen weg.
Der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister hat daher gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister ein umfassendes Massnahmenpaket für betroffene Unternehmen vorgestellt. Mit diesem sollen Unternehmen eine Unterstützung erhalten, welche von den Sanktionen oder dem Kriesengeschehen betroffenen sind.
Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 befristete Krisenrahmen beschlossen, mit denen, vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen, die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen an betroffene Unternehmen geschaffen wurde.
Sicherstellung von Liquidität
Inflation und wegbrechende Absätzmärkte zehren weiter an der Liquidität der Unternehmen. Diese will die Bundesregierung mit Massnahmen sicherstellen. Deshalb will sie Unternehmen aus bestimmten Branchen vorrangig mit Liquiditätshilfen versorgen. Dazu sollen folgende Förderprogramme gehören:
- KfW-Kreditprogramm, für Unternehmen aller Größenklassen. Diese sollen damit Zugang zu zinsgünstigen und von der Haftung freigestellte Darlehen bekommen. Das Förderprogramm soll ein Volumen von bis zu ca. 7 Milliarden Euro haben.
- Bund-Länder- Bürgschaftsprogramme, welche bereits für Corona-Hilfen angepasst wurden, sollen für nachweislich von der Ukrainekrise betroffene Unternehmen fortgesetzt werden.
- Finanzierungsprogramm, für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen, insbesondere aus dem Energiesektor. Mit standardisierten Kriterien sollen Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien bei KfW bekommen. Dafür ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu EUR 100 Milliarden Euro vorgesehen.
- Eigen- und Hybridkapitalhilfen, als zielgerichtete Option zur Stabilisierung von besonders systemrelevanten Unternehmen. Soweit hiervon nur Einzelfälle betroffen sind, sollen diese zunächst über Zuweisungsgeschäfte der KfW ausgereicht werden.
Kostendämpfung für betroffene Unternehmen
Für den Fall, das sich die wirtschaftliche Situation der Unternehmen verschlechtert, will man besondere Härten für die betroffenen Unternehmen zielgerichtet abfedern. Ein Förderprogramm zur temporären Kostendämpfung des Preisanstiegs bei Erdgas und Strom für besonders betroffene Unternehmen soll dabei Abhilfe schaffen. Dies in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses. Dabei sollen folgende drei Förderstufen zum Einsatz kommen:
- 30 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 2 Millionen Euro sollen Unternehmen erhalten, welche einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß dem KUEBLL-Anhang angehören sowie mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.
- Bis 50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro sollen Unternehmen erhalten, welche die gleichen Voraussetzungen wie in Stufe 1 erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können.
- Bis 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen von 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können.
Das deutsche Wirtschaftsministerium will gemeinsam mit dem Finanzministerium jetzt eine genaue Ausgestaltung des "Schutzschildes" erarbeiten.
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