Selbstständig und Minijob: Was du wissen musst
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Die Kombination aus Selbstständigkeit und Minijob bietet viele Möglichkeiten, erfordert aber eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wenn du als Gründer/-in oder Unternehmer/-in noch kein regelmäßiges Einkommen erzielst, kann ein Minijob die Lösung sein, um deine Liquidität zu sichern.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du bis zu 520 Euro monatlich* verdienen darfst. Diese Form der Arbeit bietet einige Vorteile, wie zum Beispiel die Steuerfreiheit im Rahmen des Minijobs.
*Seit dem 1. Oktober 2022, mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro, wurde die Grenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht. Diese Grenze passt sich zukünftig automatisch an die Entwicklung des Mindestlohns an.
Fünf Fakten zum Thema Selbständigkeit und Minijob
- Minijobber sind Angestellte und können parallel zur Selbstständigkeit arbeiten.
- Bis zu 520 Euro monatlich sind steuer- und abgabenfrei.
- Als Selbstständige/-r musst du dich selbst krankenversichern.
- Mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind möglich, beachte aber die Gesamtverdienstgrenze.
- Es gilt der Mindestlohn von aktuell 12 Euro und eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Monat.
Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass du dich über die juristischen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen informierst, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Folgende Regeln musst du beachten:
1. Vor dem Abschluss eines Minijobs
Bevor du einen Minijob annimmst, solltest du mit dem Arbeitgeber klare Regelungen, idealerweise in einem Arbeitsvertrag, festlegen. Dies gibt dir Sicherheit bei Stunden, Verdienst und anderen Bedingungen.
2. Mehrere Minijobs gleichzeitig
Du kannst mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, solange die Gesamtverdienstgrenze von 520 Euro monatlich nicht überschritten wird.
3. Einkommenszurechnung
Das Einkommen aus deinem Minijob wird nicht auf deine Einnahmen aus der Selbstständigkeit angerechnet und beeinflusst somit nicht deine Steuerfreibeträge.
4. Mehrere Minijobs oder Kombination mit Selbstständigkeit
Du kannst mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern annehmen. Überschreitet dein Einkommen 520 Euro, greift die Gleitzonenregelung bis 2.000 Euro.
5. Einheitliches Beschäftigungsverhältnis
Mehrere Minijobs beim gleichen Arbeitgeber werden sozialversicherungsrechtlich als einheitliches Beschäftigungsverhältnis betrachtet. Hier musst du auf die Arbeitgeberidentität achten.
Als Minijobber musst du keine Abgaben leisten. Dein Arbeitgeber trägt jedoch Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabgaben.
Im Wesentlichen gilt folgende Bestimmung:
- Privat versichert: Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern entfällt für Arbeitgeber die Verpflichtung zur Zahlung eines Pauschalbeitrags.
- Gesetzlich versichert: Arbeitgeber von gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten müssen 13 % des Entgelts für die Krankenversicherung abführen.
Steuerliche Aspekte des Minijobs
Bei einem 520 Euro-Minijob musst du als Arbeitnehmer keine Einkommensteuer zahlen.
Ausnahme Rentenversicherung: Beachte, dass der Minijob nur abgabenfrei ist, wenn du auf die Rentenversicherungspflicht verzichtest.
Als Selbstständige/-r mit einem Minijob bist du nicht über deinen Arbeitgeber krankenversichert. Aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht in Deutschland musst du dich selbst krankenversichern. Dabei hast du zwei Optionen:
- Freiwillige Krankenversicherung: Du kannst dich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.
- Beitragsfreie Familienversicherung: Falls du unter 25 Jahre alt bist, kannst du über deine Eltern oder deinen Ehepartner familienversichert sein.
Wichtiger Hinweis: Der Lohn aus dem Minijob wird zum Einkommen aus deiner Selbstständigkeit addiert, was zu höheren Beiträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung führt.
Vorsicht: Ähnliche Tätigkeiten im Rahmen eines Minijobs und deiner Selbstständigkeit beim gleichen Unternehmen können den Verdacht der Scheinselbstständigkeit erwecken. Hier ist eine individuelle Beratung empfehlenswert.
Tipp: Wende dich mit allen Detailfragen zu einem geplanten Minijob als Selbstständige/-r z.B. an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Hier stehen dir erfahrene Berater zur Seite, um deinen individuellen Fall zu klären.
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